Das Recht des Schadensersatzpflichtigen auf Abtretung der Ansprüche des Ersatzberechtigten bei Verlust und insbesondere bei Beschädigung eines Objekts: nach Römischem Recht und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 255)
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Horn, Richard (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: 1906
Schlagworte:
Beschreibung:XI, 110 S.

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