Beweis, daß in der von dem churf. pfälzischen Hofgerichtsrath Herrn von Sperl zu Mannheim gegen den an der dahiesigen hohen Schule angeordneten Lehrer der rechten Herrn Janson bey dem akademischen Senat aus einem Schuldschein erhobenen Klage ad 470 f. die sonsten vermög einer abgeschlossenen Gesellschaft zustattenkommende Wohlthaten vorzüglich das nachgesuchte beneficium competentiae nicht zulässig sey:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Gambsjäger, Franz Wilhelm Anton 1753-1816 (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Heidelberg 1800

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand!