Schröder, O. (1908). Die juristische Doktorwürde (Doctor utriusque iuris) beziehungsweise der Doktorgrad in den Staatswissenschaften (Dr. rerum politicarum) an den Universitäten Deutschlands: Mit einem Anhang: Enthaltend die gesetzlichen Vorschriften über die erste juristische Prüfung ; mit Textabdruck der amtlichen Satzungen. Verl. d. Buchh. d. Waisenhauses.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Schröder, Otto. Die Juristische Doktorwürde (Doctor Utriusque Iuris) Beziehungsweise Der Doktorgrad in Den Staatswissenschaften (Dr. Rerum Politicarum) an Den Universitäten Deutschlands: Mit Einem Anhang: Enthaltend Die Gesetzlichen Vorschriften über Die Erste Juristische Prüfung ; Mit Textabdruck Der Amtlichen Satzungen. Halle a. d. S: Verl. d. Buchh. d. Waisenhauses, 1908.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Schröder, Otto. Die Juristische Doktorwürde (Doctor Utriusque Iuris) Beziehungsweise Der Doktorgrad in Den Staatswissenschaften (Dr. Rerum Politicarum) an Den Universitäten Deutschlands: Mit Einem Anhang: Enthaltend Die Gesetzlichen Vorschriften über Die Erste Juristische Prüfung ; Mit Textabdruck Der Amtlichen Satzungen. Verl. d. Buchh. d. Waisenhauses, 1908.