Die juristische Doktorwürde (Doctor utriusque iuris) beziehungsweise der Doktorgrad in den Staatswissenschaften (Dr. rerum politicarum) an den Universitäten Deutschlands: mit einem Anhang: Enthaltend die gesetzlichen Vorschriften über die erste juristische Prüfung ; mit Textabdruck der amtlichen Satzungen
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Schröder, Otto (HerausgeberIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Halle a. d. S. Verl. d. Buchh. d. Waisenhauses 1908
Schlagworte:
Beschreibung:90 S. Anh.

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand!