Deß hochlöblichen Stiffts Wirtzburgs unnd Hertzogthumbs Francken keyserlichen Landtgerichts Ordnung: auch sonderbahre Gebräuch und Herkommen, wie es in gedachtem Stifft und Hertzogthumb in Landtgerichtsfällen ... biß hero und ins künfftig zuhalten
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Wirtzburg 1619
Schlagworte:
Beschreibung:Erscheinungsjahr am Ende d. Buches 1618
Beschreibung:317 S.

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