Des Neu-Erwöhlten Ritter-Raths Gantzen Fränckischen Crayses verfaste Satzungen und Ordnungen: nach welchen nicht allein Er sich zu verhalten, sondern auch alle Berührter Ritterschafft Zugewandte unterschriebende Gliedere ihr Leben, Thun, Wandel und Weesen darnach anzustellen, ihnen räthliche und hülffliche Hand darbieten zu lassen, gutwillig und danckbarlich angenommen. Anno 1590
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Reichsritterschaft Ritterkreis Franken (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Würtzburg [ca. 1715]
Schlagworte:
Beschreibung:[1] Bl., 46 S.

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