Codex Iustinianus:
Gespeichert in:
Format: | Buch |
---|---|
Sprache: | German Latin |
Veröffentlicht: |
Leipzig
Reclam
1991
|
Ausgabe: | 1. Aufl. |
Schriftenreihe: | Reclams Universal-Bibliothek
1368 : Philosophie, Geschichte, Kulturgeschichte |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Inhaltsverzeichnis |
Beschreibung: | Aus dem Lat. übers. |
Beschreibung: | 348 S. Ill. |
ISBN: | 3379005304 |
Internformat
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Einleitung................................... 5
BUCH 1
Von der höchsten Dreieinigkeit und vom katholischen Glau-
ben und daß niemand wagen soll, öffentlich darüber zu
streiten (1,1,1; 1,1,2; 1,1,4; 1,1,5; 1,1,8) . ... . . V .Z. . . 29
Von den hochheiligen Kirchen und von den Gütern iind Vor-
rechten derselben (1,2,1; 1,2,5; 1,2,7; 1,2,11; 1,2,12; 1,2,20;
1,2,22) . . . .-.............—r — • — , - * .v • - 40
Von den Bischöfen und Geistlichen, von den Vorstehern der
Waisenhäuser, Hospitäler, Findel- und Krankenhäuser, von
Klöstern, Mönchen und den Vorrechten derselben, vom
Sondergut der Soldaten und der Auslösung der Gefangenen
und von den verbotenen oder erlaubten Ehen der Geistli-
j Zehen (1,3,2; 1,3,6; 1,3,7; 1,3,9; 1,3,14; 1,3,15; 1,3,19; 1,3^4;
1,3,25; 1,3,26; 1,3,29; 13,30; 1,3,35; 1,3,36; 1,3,37; 1,3,39;
‘ 1,3,43; 1,3,46; 1,3,47; 1,3,53) ... I .V. . . . T . : . . .... ; 33
Von der bischöflichen Audienz und;den verschiedenen Ver-
hältnissen, die sich auf die Rechte und Pflichten der Bi-
schöfe sowie auf den denselben zu leistenden Gehorsam
beziehen (1,4,3; 1,4,4; 1,4,8; 1,4,9; 1,4,14; 1,4,24; 1,4,28) . 37
Von Ketzern, Manichäern und Samaritern (1,5,2; 1,5,3; 1,5,4; .
1,5,9; 1,5,14) . ........: . v.. 1 V V ‘i Y* ; 39
Von den Abtrünnigen (1,7,1; 1,7,4; 1,7,5) . . ./Yi lY. 40
Daß es niemand gestattet sei, das Zeichen des Erlösers Chfi- V
stus, in Stein oder Marmor gehauen oder darauf gemalt, zu .
ebener Erde anzubringen (1,8,1) . . .Z. . . Z’ . . . . 40
Von den Juden und von denen, die den Himmel anbeten Z
(1,9,6; 1,9,14; 1,9,16) . . . /. .... . . .... :41
Daß kein Ketzer, Jude oder Heide einen christlichen Sklaven
haben, besitzen oder beschneiden dürfe (1,10,1) V7 . .! Z 41
Von Heiden, Opfern und Tempeln (1,11,1; 1,11,2) . ... . . ,42
Von denen, die sich in die Kirchen flüchten, von denen, die
dort Störung verursachen (1,12,2) . ... VY/. . .Y . . ... 43
Von denen, die in den Kirchen freigelassen werden (1,13,1) ‘ 43
Von Gesetzen, kaiserlichen Konstitutionen und Edikten
(1,14,1; 1,14,3; 1,14,6; 1,14,7;.1,14,9) , . . . . . . . . 43
Von kaiserlichen Mandaten (1,15,1) . . ... . . ... • 44
Von den an den Kaiser zu richtenden Bittschfeiben und in
. welchen Angelegenheiten man bitten dürfe und in welchen
nicht (1,19,6) ....................i . ................... 45
335
Von verschiedenen Reskripten und Pragmatischen Sanktio-
nen (1,23,6)................................................... 45
Von denen, die zu den Statuen flüchten (1,25,1)......... 45
Vom Amt des Stadtpräfekten (1,28,3)................7 46
Vom Amt des Magister militum (1,29,1)................... 46
Vom Amt eines Provinzstatthalters (1,40,11)........... 46
Vom Amt des Präfekten der Stadtwache (1,43,1) .......... 47
Von der Art der Geldstrafen, die von den Richtern erkannt
werden (1,54,1)............................................... 47
BUCH 2 ‘
Vom Vorzeigen (2,1,4; 2,1,5; 2,1,6) .................. 49
Vom Vorladen vor Gericht (2,2,1; 2,2,3) 1.1... ......... 49
Von den Verträgen (2,3,4; 2,3,6; 2,3,7; 2,3,25)......... 50
Von den Vergleichen (2,4,13; 2,4,16; 2,4,18; 2,4,19; 2,4,20;
2,4,26; 2,4,27; 2,4,28; 2,4,29; 2,4,38) .............. 50
Vom Auftreten vor Gericht (2,6,2; 2,6,6; 2,6,7) ........ 52
Von den Advokaten bei den verschiedenen Richtern (2,7,14) . 54
Von den Advokaten des Fiskus (2,8,2) ............. 55
Aus welchen Gründen über jemanden die Infamie verhängt
wird (2,lijL; 2,11,8; 2,11115) . .... 1 . . 7 ...... 55
Von den Prokuratoren (2,12,6) ......... 7 ....... . 56
Daß keine Privatpersonen an ihren oder fremden Grundstük-
7 ken Aufschriften befestigen oder kaiserliche Vorhänge auf-’
, hängen sollen (2,15,2) ’V . 1 . . . . . .7 , . . . . . . . . .. 56
Von der Geschäftsführung (2,18,10; 2,18,13; 2,18,15; 2,18,18) 57
Von dem, was infolge von Gewalt oder aus Furcht getan wor- .
den ist (2,19,1; 2,19,6; 2,19,9; 2,19,11; 2,19,12) 7 . . . 7 7 . . 58
Von der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, welche den-
jenigen erteilt wird, die jünger als 25 Jahre alt sind (2,21,4;
, 2,21,8; 2,21,9) 777. ...... . .. . . .7 7 . .. . . 7 7 . . . 7 59
Wenn gegen ein rechtskräftiges Urteil Wiedereinsetzung ver-
langt wird (2,26,3; 2,26,4) . . ♦ ■ • • • .* • • • 7 7 . . .... 59
Wenn gegen eine Schenkung (2,29,1) . . ... ........ . 60
Wenn gegen eine Freiheitserteilung (2,30,2; 2,30,4) . .... . 60
Wenn gegen ein Vergehen (2,34,1) ....................... 61
Wenn gegen den Fiskus (2,36,1) ................. 61
Wenn gegen einen Gläubiger (2,37,2) ....... 62
Wenn man sich von einer Erbschaft lossagt (2,38,1)...... 62
In welchen Fällen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
nicht notwendig ist (2,40,4) ........ 7 ........ . 62
Wenn (ein Minderjähriger), als er großjährig geworden ist, ge-
nehmigt hat (2,45,1; 2,45,2) .................. 63
Von der Aufhebung der Formeln und der Auswirkungen der
Klagen (2,57,1)....................................... 63
Von dem wegen Schikane zu leistenden Eid (2,58,2) . 63
336
BUCH 3
Von den Prozessen (3,1,3; 3,1,5; 3,1,6; 3,1,8; 3,1,9; 3,1,12;
3,1,13; 3,1,14; 3,1,15; 3,1,17) ..................... 66
Von den in den verschiedenen Gerichten zu zahlenden Ge-
bühren und Kosten und von den Vollstreckern der Pro-
zesse (3,2,1) . .................... . ............ 70
Daß niemand in seiner eigenen Sache richten oder sich selbst
Recht sprechen soll (3,5,1) . ....... : .... ........ 70
Wer die gesetzliche Befugnis, in den Gerichten aufzutreten,
hat oder wer sie nicht hat (3,6,1) . , .,.............. 70
Daß niemand gegen seinen Willen zu klagen oder anzuklagen
gezwungen werden soll (3,7,1) ................ 71
Von den Fristverlängerungen (3,11,6; 3,11,7) ... . . . . . •. . ,71
Von den Ferien (3,12,2; 3,12,5; 3,12,6; 3,12,7; 3,12,8; 3,12,9). . 71
Von der Gerichtsbarkeit aller Richter und vom kompetenten
Gerichtsstand (3,13,2; 3,13,3; 3,13,5) ..... . . ...... 74
Wo wegen Verbrechen geklagt werden muß (3,15,1; 3,15,2) . r 75
Wo eine dingliche Klage angestellt werden muß (3,19,3) . . . V 75
Wo wegen einer Erbschaft geklagt wird oder wo die einge- *
setzten Erben verlangen müssen, in den Besitz eingewiesen
zu werden (3,20,1) L .;. . ,76
Wo sowohl wegen öffentlicher als auch wegen Privatrechnun- :
gen geklagt werden muß (3,21,1; 3,21,2) . . . ; ... . . 76
Wo eine den Rechtszustand betreffende Sache,; verhandelt ..
werden muß (3,22,1).. . . . . . . . . . . . 77
Wo die Senatoren oder die Clarisstmi in Zivil- oder in Krimi-
nalsachen belangt werden (3,24,1) ..... 77
Wo die Rechtssachen des Fiskus oder des kaiserlichen Hauses .
und (die Rechtssachen) von den zu denselben gehörenden
Leuten verhandelt werden sollen (3,26,2; 3,26,8; 3,26,9) ; . . 78
In welchen Fällen es einem jeden erlaubt ist, ohne den Rich-
ter oder (einen Bruch) der Treue gegenüber dem Staat zu ,
rächen (3,27,1; 3,27,2) .« . . .-. ... . . .. . . ......... 79
Vom lieblosen Testament (3,28,9; 3,28,11; 3,28,15) ,. . ... . 80
Von der Eigentums klage (3,32,7; 3,32,25) . . . i ... . .;:. . . .80
Vom Aquilischen Gesetz (3,35,1; 3,35,3; 3,35,4; 3,35,5) . . . . 81
Von der Erbteil ungsklage (3,36,11; 3,36,16) ... ... . . 82
Von der Klage auf Teilung des Gemeingutes (3,37,5) .. . . . . 82
Gemeinschaftliche Grundsätze von beiden Klagen, sowohl ,
der Erbteilungsklage als auch der Klage auf Teilung des Ge- .
meingutes (3,38,11) . . . ... . . . ... . ... . . . ; . . 82
Von der Klage auf Auslieferung (3,42,2) ..... .... . . . * 83
Von den Glücks Spielern und dem Glücksspiel (3,43,1) .... 83
337
BUCH 4
Von anvertrauten Sachen und vom Eide (4,1,2; 4,1,3; 4,1,7) . . 86
Wenn etwas Bestimmtes gefordert wird (4,2,3; 4,2,11) 86
Von den persönlichen Klagen wegen des aus einer Ursache
Gegebenen (4,6,10; 4,6,11) * /•.......... 87
Von der persönlichen Klage wegen eines schändlichen Grun-
des (4,7,5; 4,7,6) ... ........ . . ... . ..... , ; . 87
Von der persönlichen Klage aus einem Grund und wegen er-
mangelnden und ungerechten Grundes (4,9,2) 88
Von Verbindlichkeiten und Klagen (4,10,4; 4,10,9; 4,10,12) . . 88
Daß nicht ein Sohn anstatt seines Vaters oder ein Vater statt
seines aus der Gewalt entlassenen Sohnes oder ein Freige-
lassener statt eines Freilassers belangt werde (4,13,4; 4,13,5) 89
Ob ein i. Sklave nach der Freilassung wegen seiner eigenen
Handlungen verpflichtet ist (4,14,2; 4,14,4; 4,14,6) ; . . . . . 89
Von den Beweisen (4,19,1; 4,19,4; 4,19,8; 4,19^10; 4,19,17) . . 90
Von Zeugen (4,20,2; 4,20,5; 4,20,6; 4,20,8; 4,20,9; 4,20,10;
4,20,11; 4,20,12) . . . . . . . . . . 91
Von der Beweiskraft der Urkunden, von ihrem Verlust, von5
der Abfassung der Gegenquittungen und von dem, was
ohne Niederschreibung geschehen kann (4,21,1; 4,21,6;
4,21,14; 4,21,15) . . . . . . . . . . . . - . . ; . . . . ... 93
Daß das wirklich Verhandelte vor dem zum Schein Ausge-
sprochenen gilt (4,22,1) ■;» . -. •. . . ... ... 93
Von der Pfandklage (4,24,2; 4,24,3) .....:.............. 94
Von den Zinsen (4,32,1; 4,32,7; 4,32,11; 4,32,23) . ... . . . . 94
Von den Klagen und Rückansprüchen aus dem Auftragskon-
trakte (4,35,9; 4,35,13; 4,35,15) ;. : •. •: . . . . . . . . . ... 95
Welche; Sachen nicht ausgeführt werden dürfen (4,41,1;
• 4,41,2) . . . v 95
Von den Kastraten (4,42,1; 4,42,2) . . , . . v ......... 96
Von Vätern, die ihre Kinder verkauft haben (4,43,1; 4,43,2) . . 97
Von der Aufhebung des Vertrags (4,44,1; 4,44,9; 4,44,17;
- 4,44,18) ... . . ; i ; . : . i . v ; .... . . . 97
Von den Kaufs-und Verkaufsklagen (4,49,11; 4,49,14) . . ; . 98
Wenn eine Sklavin mit der Bedingung, nicht öffentlich preis-
gegeben zu werden, verkauft worden ist (4,56,1; 4,56,3) - . v 99
Wenn ein Sklave unter der Bedingung veräußert worden ist,
daß er freigelassen werde, oder umgekehrt (4,57,1; 4,57,2;
4,57,4; 4,57,5)-;* - .l ; . . ....... ; . . i ‘. *•; . v 99
Von den Klagen aus dem Edikt der Ädilen (4,58,1) ...... 101
Von Zöllen und Zollkonfiskationen (4,61,4; 4,61,8; 4,61,10) i 101
Daß keine neuen Zölle eingeführt werden dürfen (4,62,2;
4,62,4)..................................................102
Vom Handel und von Kaufleuten (4,63,2; 4,63,3)..............102
338
Vom Pacht- oder Mietkontrakt (4,65,3; 4,65,6; 4,65,11;
4,65,12; 4,65,17) ...................... 103
BUCH 5
Vom Verlöbnis, von den bei Verlöbnissen gegebenen Gel-
dern und dem, was an die Vermittler von Heiraten entrich-
tet wird (5,1,1; 5,1,2; 5,1,4) .........................106
Von den Schenkungen vor , der Hochzeit oder wegen der
Hochzeit und von den Brautgeschenken (5,3,2; 5,3,4; 5,3,5;
5,3,17) . . . ......... . . . ......... . . ...... 107
Von der Ehe (5,4,1; 5,4,3; 5,4,4; 5,4,11; 5,4,12; 5,4,14; 5,4,15;
5,4,17; 5,4,19; 5,4,21; 5,4,26; 5,4,27) . ... .... . ... 107
Von blutschänderischen und ungültigen Ehen (5,5,1; 5,5,2;
5,5,7; 5,5,9) .. . . ........ .................... HO
Von der nachfolgenden Ehe (5,9,2)., :. . ............. . .112
Von dem betreffs der Mitgift geltenden Recht (5,12,4; 5,12,9;
5,12,14) ............ ... ... ... . . . , ;.......112
Von den Aufkündigungen des Verlöbnisses oder der Ehe und
von der Aufhebung des Rechtsverfahrens wegen schlechten
Verhaltens (5,17,2; 5,17,4; 5,17,6; 5,17,7; 5,17,9; 5,17,10). . . 113
Über die Ernährung der Kinder und Eltern (5,25,1; 5,25,3) .. .114
Von den Konkubinen (5,26,1) . . . .........115
Von denen, die um Vormünder oder Kuratoren nachsuchen : .
müssen (5,31,1; 5,31,4; 5,31,5; 5,31,10) ... . 115
Wer zum Vormund oder Kurator bestellt und wer nicht be-u .
stellt werden kann (5,34,2; 5,34,3; 5,34,7; 5,34,13) . . ... . 116
Von der Verantwortlichkeit der; Vormünder und; Kuratoren
(5,38,3; 5,38.4) . . . ........ . . ..... . ... 116
Von den Zinsen, die Mündeln zu entrichten sind (5,56,1;
- 5,56,3)...................................... . ... ... . . ;117
Von den Entschuldigungen der Vormünder oder Kuratoren
und von den Fristen (zur Anbringung) derselben (5,62,1;
5,62,2; 5,62,8; 5,62,9; 5,62,24) . .. .. . ... .......... 117
Von denen, die sich wegen der Anzahl ihrer Kinder entschul-
digen (5,66,1)— . . .... . . . . .... 118
Von denen, die sich wegen des Alters (entschuldigen)
(5,67,1) ................................. . ............ 118
Von denen, die sich wegen Krankheit (entschuldigen)
,(5,68,1)..................... 119
Vom Kurator eines Wahnsinnigen oder eines Verschwenders
(5,70,1; 5,70,3)...........................................119
339
BUCH 6
Von entlaufenen Sklaven und denjenigen Freigelassenen und
Sklaven der Städte, die als Handwerker zu verschiedenen
Arbeiten angewiesen sind und zum Privat- oder Staatsver-
mögen gehören (6,1,1; 6,1,2; 6,1,3; 6,1,4; 6,1,5; 6,1,7; 6,1,8) .
Vom Diebstahl und von der Verführung der Sklaven (6,2,4;
6,2,9; 6,2,16) ...............................
Vom Dienste der Freigelassenen (6,3,1; 6,3,2; 6,3,8; 6,3,9;
6,3,11; 6,3,12; 6,3,13) . . :......... . ............
Von dem ehrerbietigen Gehorsam, der den Freilassern zu er-
weisen ist (6,6,1; 6,6,2; 6,6,6; 6,6,7; 6,6,8) . . . . .... . . *.
Von den Freigelassenen und deren Kindern (6,7,2; 6,7,3;
6,7,4) . ............................ .........
Wer zum Nachlaßbesitz zugelassen und in welcher Zeit sol-
ches geschehen kann (6,9,2; 6,9,3; 6,9,8) V .
Vom Nachlaßbesitz gegen den Inhalt des Testaments, das der
* Prätor den Kinderh verspricht (6,12,1; 6,12,2) .. .......
Wonach Mann und Frau (6,18,1) ^ . . . . .. . . . . . .
Vom Testament eines Soldaten (6,21,2; 6,21,5; 6,21,17) ;
Welche ein Testament errichten oder nicht errichten können
(6,22,2; 6,22,3; 6,22,5; 6,22,6; 6,22,7; 6,22,8; 6,22,9;
’ 6,22,10) . . . . . ..........j . v . . . 4 . . . .
Von Testamenten und wie Testamente errichtet werden müs-
sen (6,23,1; 6,23,2; 6,23,3; 6,23,4; 6,23,10; 6,23,11; 6,23,12;
6,23,13; 6,23,17; 6,23,22; 6,23,26; 6,23,31)f . . . . ; . .
Von Erbeneinsetzungen und weiche Personen nicht zu Erben
eingesetzt werden können (6,24,1; 6,24,5; 6,24,8; 6,24,11)
Von der Einsetzung * oder Substitution der Sklaven als
Zwangserben (6,.27*1; 6,27,3) : . 1 . • . V . . . . / . . . :
Von der Erbeneinsetzung, Enterbung oder Übergehung der
nachgeborenen Erben (6,29,1; 6,29,2) . . .......‘
Von der Art und Weise, wie Testamente eröffnet, eingesehen
; und Abschriften davon genommen werden (6,32,1; 6,32,4) .
Wenn jemand einen anderen an der Errichtung des Testa-
c ments gehindert oder dazu gezwungen hätte (6,34,1; 6,34,2;
6,34,3) . -i . . . . 1 . ; . . . . . . . . . ...
Von denen, welchen als Unwürdigen die Erbschaften wieder
entzogen werden, und zum Silanianischen Senatsbeschluß
(6,35,5; 6,35,7; 6,35,12) ........................;
Zu Vermächtnissen (6,37,1; 6,37,4; 6,37,13; 6,37,14; 6,37,15;
6,37,19; 6,37,20; 6,37,21; 6,37,22)....................
Von Fideikommissen (6,42,1; 6,42,7; 6,42,8; 6,42,9; 6,42,20;
6,42,22; 6,42,27; 6,42,28).........................
Von den gesetzlichen Erben (6,58,7; 6,58,12)............
Gemeinschaftliche Regeln über Erbfälle (6,59,3; 6,59,4;
6,59,6; 6,59,9).........................................
340
121
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145
BUCH 7 ,
Von der Freilassung durch den Stab und der Freilassung vor
dem Konzil (7,1,4) . . .v... . ... . . . ... . . . . ; . . .. 147
Von der testamentarischen Freilassung (7,2,7; 7,2,8) ...... 147
Von der fideikommissarischen Erteilung der Freiheit (7,4,8;
7,4,9; 7,4,10; 7,4,14) ...............147
Von der Aufhebung der untertänigen Freiheit (7,5,1).....149
Von der Freilassung eines verpfändeten Sklaven (7,8,5) .... 149
Von Sklaven, die von Personen freigelassen worden sind, die
nicht deren Herren sind (7,10,3; 7,10,5) . . . . . . - 149
Von denen, die nicht freilassen können, und daß nicht zum
Schaden der Gläubiger freigelassen werden darf (7,11,2;
7,11,3)................ .... ... 150
Wer nicht zur Freiheit gelangen kann (7,12,1) .;. , . . ... . . 150
Aus welchen Gründen Sklaven zur Belohnung die Freiheit er-
halten (7,13,2; 7,13,3; 7,13,4) .... . ............ 151
Von freigelassenen Freigeborenen (7,14,3) . .... . . 151
Allgemeine Regeln über die Freilassungen (7,15,3) . . . . . . 152
Von Freiheitsangelegenheiten (7,16,3; 7,16,11) ........ . 152
Wem es nicht erlaubt ist, auf die Freiheit Anspruch zu haben,
und vom Vermögen derer, denen es verboten ist, die Frei-
heit zu beanspruchen (7,18,2) ..... . . ..V . .......... 153
Vom Pekulium dessen, der die Freiheit verdient hat (7,23,1) . 153
Von der Ersitzung als Käufer oder durch Vergleich (7,26,1;
7.26.2) .............................................153
Von der Ersitzung durch Aufnahme in die Mitgift (7,28,1) .154
Von der zehn- und zwanzigjährigen Verjährung . (7,33,2;
7,33,3; 7,33,6)....... . . . .v. . . . ..... 154
In welchen Fällen die ordentliche Verjährung wegfällt (7,34;1;
7,34,5)...................... . :y . i . . . .155
Was der Wirkung der ordentlichen Verjährung entgegensteht .
(7,35,2)..................... . ... . . 155
Daß die Rückforderung von Sachen, die dem Kaiser oder den .:
Tempeln gehören, keiner Verjährung unterliegen soll
(7,38,1; 7,38,2) . . ... . . . ; : ... . . 156
Von Anschwemmungen und fruchtbar gemachten Sümpfen
und Weiden (7,41,3)............... : . . .... . 156
Wie und wann der Richter bei Anwesenheit beider Parteien
oder bei Abwesenheit einer Partei ein Urteil fällen kann
(7,43,4; 7,43,7).......... .... ./. . ................157
Von der Verlesung des Urteils aus dem Protokoll (7,44,2;
7.44.3) ......... . . . u. ... . ......... 158
Von Urteilen und Zwischenbescheiden aller Richter (7,45,2;
7,45,11; 7,45,12; 7,45,13) . .......... . .... ... . . . 158
Wenn ein nicht kompetenter Richter entschieden hat (7,48,1) 159
341
Von der Strafe des Richters, der ungerecht entschieden hat,
und von der Strafe dessen, der versucht hat, den Richter
oder seinen Gegner zu bestechen (7,49,1; 7,49,2) . . . . . . • 160
Daß ein Urteil nicht wiederaufgehoben werden kann (7,50,1) . . ; 160
Von den Nutzungen und den Prozeßkosten (7,51,1; 7,51,5) . 160
Von einer rechtskräftig entschiedenen Sache (7,52,3; 7,52,4;
7,52,6) ........ ............. . 161
Von den Zinsen einer rechtskräftig entschiedenen Sache
(7,54,2) . . . . i. . . . . .............................. 162
Androhungen, Briefe, Ausschreiben und Unterschriften ha-.
ben keine Rechtskraft (7,57,2; 7,57,3) . ............... . 162
Wenn aus falschen Urkunden oder Zeugnissen Recht gespro-
chen worden ist (7,58,2; 7,58,3; 7,58,4) . . . .......... . 162
Von den Geständigen (7,59,1) . ... . .. . . . . ...........163
Von den Berichten an den Kaiser (7,61,1; 7,61,2) . . . . . . . 163
Von Appellationen und Anfragen (7,62/7; 7,62,12)............. 164
Wann Appellation unnötig ist (7,64,1; 7,64,7; 7,64,9) . ... . .. 165
Wessen Appellationen nicht angenommen werden (7,65,2;
*7,65,4) ....... . . i . . . .... . ............ . 165
Wenn während der Zeit der Appellation der Tod eingetreten .
ist (7,66,4). . . . . . . . .... . . . .. : 166
Von denen, die aus Furcht vor dem Richter nicht appelliert
haben (7,67,1) . . . .;. . . . . . .... ... .... 166
» / t ► * _ * ‘ •
BUCH 8
Welchen Nachlasses (8,2,1) . . . . . . . . . . 168
Von wo mit Gewalt (8,4,1; 8,4,3) .; V . . ................. . 168
Von Privatgebäuden (8,10,2; 8,10,6; 8,10,7)......... . . 168
Von öffentlichen * Bauten (8,11,3; 8,11,5; 8,11,6; 8,11,7; *
8,11,10; 8,11,11; 8,11,16; 8,11,22) . . . . . ... . . : . 169
Von Pfändern (8,13,4; 8,13,9; 8,13,13; 8,13,15; .8,13,16; v
8,13,24; 8,13,25) . . ............................. 171
Wenn? eine fremde Sache als Pfand gegeben worden ist
(8,15,2; 8,15,3; 8,15,8) .... ... 1 ... . . ....... .... 172
Welche Gegenstände verpfändet werden können und welche
nicht, und auf welche Weise ein Pfand kontrahiert wird
(8,16,3; 8,16,5; 8,16,8) ...... . .. ....... 173
Wer als i Pfandgläubiger vor anderen Pfandgläubigern bevor-
zugt wird (8,17,3; 8,17,8) .... . ............. 174
Wenn ein älterer Gläubiger ein Pfand verkauft hat (8,19,2;
8,19,3) . . i .......................... 174
Wenn eine gemeinschaftliche Sache verpfändet worden ist
(8,20,1) . . . I ... ..... ... ..... . . . . . ... 175
Wenn ein Pfand als Pfand gegeben worden ist (8,23,2) .... 175
Vom Erlaß des Pfandes (8,25,1) .....175
342
Vom Verkauf des Pfandes (8,27,1; 8,27,6; 8,27,19) . . . . . . . .
Der Schuldner kann den Verkauf des Pfandes nicht verhin-
dern (8,28,1) 7. . . . ’¿ V. ; :• . .... . . . . . i
Von der Einlösung des Pfandes (8,30,1) . . . . ............ . .
Von ungültigen Stipulationen (8,38,1; 8,38,2) ..• ........
Von Bürgen und Auftraggebern (8,40,8; 8,40,10; 8,40,18;
8,40,20) /. ....... . ; . . : . . .. .... . . . .
Von Zahlungen und Befreiungen (8,42,3; 8,42,11; 8,42,16) . .
Von der väterlichen Gewalt (8,46,2; 8,46,3; 8,46,5; 8,46,8;
8,46,10) . . . ... . . . . . . . ; . . . . ... .
Von Adoptionen (8,47,2; 8,47,5) ::. .. . . . . .... . . .
Von den Emanzipationen der Kinder (8,48,3) . ; . . . . .
Von undankbaren Kindern (8,49,1) ... . ...... .
Vom Rückkehrrecht und den von den* Feinden Losgekauften
(8,50,5; 8,50,7; 8,50,10; 8,50,12; 8,50,15; 8,50,19; 8,50,20) .
Von ausgesetzten Kindern, Freien oder Sklaven, und von de-
nen, die Neugeborene zu nähren übernommen haben
(8,51,1; 8,51,2) ..... . . . ... .t. . ..
Was langjährige Gewohnheit sei (8,52,2). r . .. . . . . . . . :
Von Schenkungen (8,53,14; 8,53,16; 8,53,26; 8,53,29) . ; . .
Von Schenkungen, die unter einer Auflage oder Bedingung
oder einer bestimmten Zeitangabe, vollzogen werden
(8,54,1; 8,54,4) . . . . : . ..... .......... . . . . f.
Von widerrufenen Schenkungen (8,55,1; 8,55,3; 8,55,8) .: . .
Von der Aufhebung der Strafen für Ehe- und Kinderlosigkeit
- und der Abschaffung des Zehnten (8,57,2) . . . . . . . ;:.
buch9 . ,
Die nicht anklagen können (9,1,6; 9,1,8; 9;1,9; 9,1,13; 9,1,14;
9,1,19; 9,1,20; 9,1,21) . . . . ./. : . . . . . .1. . . u! . . . . .
Von Anklagen und Anklageschriften (9,2,1; 9,2,2; 9,2,5;
9,2,12)........... . . ... . . . . . . . . .
Von der Bewachung der Angeklagten (9,4,3; 9,4,4; 9,4,5) .. , .
Wenn der Angeklagte oder der Ankläger gestorben ist (9,6,2)
Wenn jemand den Kaiser geschmäht hat (9,7,1) ..... . .7.
Zum Julischen Gesetz über die Majestät (9,8,3; 9,8,4) . . .
Zum Julischen Gesetz über den Ehebruch und über die
Schändung (9,9,1; 9,9,2; 9,9,4; 9,9,11; 9,9,20; 9,9,24; 9,9,26;
9,930) . ...... ... . 7 . . . ...
Wenn jemand diejenige, deren Vormund er gewesen ist, ver-
führt hat (9,10,1) . . . . . . . . . .. . . .. ’. . . . . . . / .
Zum Julischen Gesetz über öffentliche und Privatgewalttätig-,
keit (9,12,3; 9,12,6; 9,12,8; 9,12,9) . ... . . . . . . .... .
Von der Züchtigung der Sklaven (9,14,1)...................
Von der Züchtigung der Verwandten (9,15,1) . . . . . . . : .
176
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199
343
Zum Cornelischen Gesetz über die Meuchelmörder (9,16,3;
9,16,7) ¿v. . . i ^ • •......... 200
Von denen, die ihre Eltern oder Kinder getötet haben .
. / (9,17,1) : . . ... • • . . . • * ................ . . . 200
Von Zauberern, Sterndeutern und dergleichen anderen Perso- •
nen (9,18,2; 9,18,3; 9,18,4) ... . / . 201
Von der Entehrung der Grabstätten (9,19,2; 9,19,5)......202
Zum Fabischen Gesetz (9,20,2; 9,20,7; 9,20,10; 9,20,11; •«
9,20,16) . ‘J L .................................... 202
Zum Cornelischen Gesetz über Fälschungen (9,22,6; 9,22,12;
9,22,14) . .......... . . ; . . .« . ......... , 204
Von denen, die sich in einem Testament etwas selbst verma- .
dien (9,23,4; 9,23,6) ..... . : . . . ........... 204
Von der Falschmünzerei (9,24,2) r;*. . . : . ........ . 205
Zum Julischen • Gesetz , über: zurückzufordernde Gelder
(9,27,1; 9,27,2) .....% . ; .... . . 205
Vom Verbrechen wider öffentliches Vermögen (9,28,1) . . . . 206
Über das Verbrechen des Sakrilegs (9,29,2) . . ... . ... . 206
Von Aufrührern und denen, die das Volk gegen öffentlichen :
Frieden und Ruhe zu versammeln wagen (9,30,2) . . .... . 206
Vom Verbrechen der Ausplünderung der Erbschaft (9,32,3;
9.32.5) . .... ... . .u:. . . . ..... . . . 207
Vom Raub (9,33,4) ..................... 207
Vom Verbrechen der arglistigen Täuschung (9,34,1) . .... . ;207
Von den Injurien (9,35,3; 9,35,5; 9,35,9) . ; . . . . . . .... 208
Von Schmähschriften (9,36,2) ... . 208
Von denen, die Räuber oder an anderen Verbrechen Schuh
dige versteckt haben (9,39,1)...................... . 7 209
Von den vorgeladenen Angeklagten (9,40,2) ;. . . ... , . . . 209
Von den peinlichen Fragen (9,41,6; 9,41,12) . ..... . . . ; . 210
Daß innerhalb einer bestimmten Frist eine Kriminalsache be-
wendet werden soll (9,44,3) . . . ................210
Von denen; .die wider besseres Wissen Anklage erheben
(9,46,3; 9,46,10) ■: . . ... . * . . . . . ; . v . . i 210
Von den Strafen (9,47,4; 9,47,5; 9,47,7; 9,47,10; 9,47,11;
9,47,25) . . .... ... . .. . 1 211
Vom Vermögen der Verbannten oder Verurteilten (9,49,4;
9.49.6) . . . ... . . . .... . . .............212
Vom Vermögen derer, die Selbstmord begangen haben
(9,50,1) . ... . . ... .......... .... ... . 212
Von den Verurteilten und wieder in ihren Stand Eingesetzten *
(9,51,2; 9,51,6) . ... . . . . . ............... 213
BUCH 10
Vom Recht des Fiskus (10,1,2; 10,1,8; 10,1,10) . . . . ... . . 215
344
Von den zu belangenden Schuldnern des Fiskus (10,2,4) v.. . 215
Daß der Fiskus von ihm verkaufte Sachen nicht wieder ent-
ziehe (10,5,2) ^ . ..... . . . . . . . . . . ... . 216
Von denen,. die aus öffentlichen Kassen Geld als Darlehen - *v
empfangen haben (10,6,2) :• . j..; . 216
Von fiskalischen Zinsen (10,8,3) . . . ......= . . . . . . 216
Von Wiederaufhebung der gegen den Fiskus ergangenen Ur-
teile (10,9,1) ; . : . . ...... ...... . . . . . . . . 217
Von herrenlosen Gütern und der Einverleibung (10,10,4) . ‘ 217
Von Angebern (10,11,3; 10,11,4; 10,11,6) ; . . . v . 217
Vom Verbot der Petitionen um Verleihung eines konfiszier-
ten Veraiögens (10,12,1) . . T ; . . ..t . ;i . . . . . . . :. 218
Wenn ein Teilhaber kaiserlicher Freigebigkeit ohne Erben ge- r
storbenist (10,14,1) ... . . . ^ .v.i. . . .* 218
Von den Schätzen (10,15,1) .... ._____ .; t 219
Von Naturalabgaben und Steuern (10,16,9; 10,16,11) I. . .... 219
Von der Steuererhebung über :das normale- Maß? hinaus
(10,20,1) ... . . ......................................: 220
Von Auspfändung und Pfandverkauf , wegen rückständiger
Steuern (10,21,2) ... . . .,. ...... . ; . . i . . . ... . .. 220
Daß keine Dienste vom den Steuerpflichtigen gefordert wer- ,
den (10,24,1) . . . v . . .;.... . 221
Von der niemandem zu bewilligenden Freiheit von öffentlt- /
chen Lasten (10,25,2)-i/i .. . ; ^ . i ...... . . . 221
Von den . Getreidevorräten in?v;öffentlichen 4 Magazinen
*(10,26,1; 10,26,3) 1 . ■: . . .,. . . . . . u r. .. . . 221
Von den Steuerprüfern (10,30,1) H *.s . ...... ^ . . . 222
Von den Dekurionen und deren Söhnen, und wer für einen ?
Dekurionen gehalten wird, und auf welche Weise man,vom.
Amt des Dekurionen befreit wird (10,32,3; .10,32,4; ?10,32,6;
10,32,10; 10,32,13; 10,32,16; 10,32,17; T0,32,18; 10,32,24; :
10,32,29; 10,32,34; 10,32,42; 10,32,44; 10,32,52) . .222
Wenn ein Freigelassener oder ein Sklave nach dem Dekurio-
nat gestrebt hat (10,33,1)....... .,. ...................225
Wenn es ein Kuriale vorgezogen hat, die Stadt zu verlassen
und auf dem Land zu wohnen (10,38,1) , . u . . . . ... 226
Von Munizipalbürgern und den Gebürtigen (10,39,1; 10,39,3) . .: 226
Von den Einwohnern, und wo jemand seinen Wohnsitz zu
haben scheint, und von denen, die der Studien wegen in ei-
ner anderen Stadt leben (10,40,3; 10,40,5) . /._ . . .... 226
Von der Nichtfortsetzung der Ehrenstellen und Amtslasten
zwischen Vater und Sohn und von den Intervallen (10,41,2) . -. 227
Von den auf das Vermögen fallenden Lasten (10,42,5; 10,42,6;.
10,42,9) . . . . ... ......... .-. .... .... . 227
345
Auf welche Weise städtische Ämter auferlegt werden
Von denen, die vom Kaiser Vakanz erhalten haben (10,45,1) . 228
Von den Dekreten der Dekurionen über die jemandem zu be-
willigende Befreiung von Amtslasten (10,47,1; 10,47,2) . v . 228
Von den Ablehnungsgründen öffentlicher Ämter (10,48,13;
10,48,16) ...........................229
Die durch ihr Alter Befreiung von Amtslasten erlangen
(10.50.1) .;. . . ... v........... ... .. ..........229
Von denen, die sich wegen Krankheit entschuldigen (10,51,1;
10,51,4) .: . . . . . . .... . . ---229
Von denen, die wegen der Anzahl der Kinder oder wegen Ar-,
mut Befreiung (von Amtslasten erhalten (10,52,6) . . . . . 230
Von Professoren und Ärzten (10,53,2; 10,53,3)....... 230
Von den Athleten (10,54,1) . . -- . . . ..... . . . 231
Von denen, die ohne Vollendung der Dienstzeit ihres Solda-
teneides entbunden worden sind (10,55,1) .:. . . ... . . . 231
Von den Infamierten (10,59,1).................. 231
Von den Haussöhnen und auf welche Weise der Vater für sie
haftet (10,62,1; 10,62,3) . ............ .... 231
Von den Gesandtschaften (10,65,1; 10,65,3) . .. . . . . . . . . 232
Von den Befreiungen der Künstler (10,66,1) . . . .... . . . 232
Wenn aus Feindschaft eine Wahl geschehen ist (10,68,1) :. . . 233
Von der Rückforderung der Kosten (10,69,1) ... 233
Von Steuereinnehmern, Magazinverwaltern und den Kassie-
rern bei der kaiserlichen Schatzkammer (10,72,7; 10,72,12) . ; 234
Von den Wägern und der Entrichtung des Goldes (10,73,2) . 234
Vom Verbot der Vergreifung an eingelieferten Steuerbeiträ-
gen (10,75,1) . . . . ::v». . . . ...... ...... . 234
Vom Kronengold (10,76,1) . . . ......!. . - 235
Von den Irenarchen (10,77,1) . ................. 235
Vom Wert des Silbers, das an den Schatz geliefert wird
(10.78.1) . . ... ... . ....... . . ... . 235
BUCH Ü .
Von den Schiffsführern und Schiffsherren, die öffentliches
Getreide transportieren (11,2,1; 11,2,3; 11,2,5) ; . . . ... 237
Von Schiffen, denen nicht zusteht, ihren Dienst zu verwei-
gern (11,4,1) ; . . . ... . . .............. . . 237
Daß der Transport von Staatsgütern nicht zu Privatzwecken
mißbraucht wird (11,5,1) . . . . . . _ . . . . . 238
Von den Bergleuten, den Bergwerken und den Prokuratoren
der Bergwerke (11,7,1) . . . . . ............... . . . . 238
Von den Purpurfischern, den Webern, den Prokuratoren der
Webereien, den Münzprägern und den Lastviehtreibern
(11,8,1; 11,8,3; 11,8,5; 11,8,11; 11,8,12).............239
346
Von den purpurnen und den in Gold gewirkten Kleidern und
von der Färbung mit kaiserlichem Purpur (11,9,2; 11,9,4) . .
Von den Waffenschmieden (11,10,3) . . . .i. i .... i .vK .
Von den Privilegien der in . Korporationen ? Zusammenge-
schlossenen in Rom (11,15,1) .......... v— V .
Von den Schweinehändlem und Weinschenken und den übri-
gen in Korporationen Zusammengeschlossenen (11,17,1) .
Von den Feuerlöschern, den Papierhändlem und den Wechs-
lern (11,18,1) ........................................
Von den Studien der freien Wissenschaften zu Rom und Kon-
stantinopel (11,19,1) ......•- 1 ....... . ;
Von den Wagen derer, die Ehrenämter bekleiden (11,20,1) . r.
Von rüstigen Bettlern (11,26,1)^ : . . ..... ...... . . .
Von den Tiberschiffern (11,27,1) ................
Vom Getreide für Alexandria (11,28,2) . . . . . . . ... . .
Vom Recht des städtischen Gemeinwesens (11,30,4) .... . . :.
Von den Schuldnern der Städte (11,33,1)......V........
Von der Verantwortlichkeit derer, die für städtische Beamte
gebürgt haben (11,35,1) :...... . : . . ; . ... . :
Von Schauspielen, Schauspielern ; und Bbrdellbesitzern
(11,41,1; 11,41,3; 11,41,4; 11,41,6) : . . Iv. . ... .
Von Wasserleitungen (11,*4311; 11,43,2) . . . . . . . . . . 1 .
Von der gänzlichen Aufhebung der Gladiatorenkämpfe
(11.44.1) ..................
Von der Jagd auf wilde Tiere (11,45,1) , . *. . : . . . . .?
Daß der Gebrauch von Waffen ohne Wissen des Kaisers ver-
boten sei (11,47,1) . : V ... . . . . . . . . . v r. : :
Von den Ackerbauern, den zinsbaren Leuten und den Kolo-
nnen (11,48,1; 11,48,3; 11,48,6; 11148,11; 11,48,12; 11,48,15;
11,48,21; 11,48,23; 11,48,24) .... . / . . /t; . . ;
In welchen Fällen die Kolonen ihre Herren anklagen können
(11.50.1) ......... . .............. . . . . . . . 1 . . . .
Von den Schätzungen, den Schätzungsbeamten, den Steuer-
ausgleichem und den Aufsichtsführenden (11,58,1;
11,58,2)..................................
Von den Gütern und Waldungen des kaiserlichen Privatbesit-
zes (11,67,1) ...... r. . ... . . . v ........ . . .
Von den kaiserlichen oder fiskalischen oder zum kaiserlichen
Privatvermögen gehörenden Bauern und Sklaven (11,68,1;
11,68,4)....................... ... ...
Von den Privilegien des kaiserlichen Hauses oder Privatvef-
mögens, und welche Lasten diese nicht zu übernehmen
brauchen (11,75,1; 11,75,4) . . . . . . . : . . .•.0 . ’.
240
.240
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253
347
BUCH 12 .
Von den Würden (12,14; 12,1,2; 124,4; 12,1,7; 12,1,8; 12,1,9;
12440; 12443; 12,145).................... 256
Von der Gleichstellung der Prätorianerpräfekten oder der .
Stadtpräfekten und der Magistri militum in ihren Würden
(12.4.1) ; . ... • . .* ...................... 257
Von den Professoren, die, in. Konstantinopel lehrend, nach
dem Gesetz die Comitiva erlangt haben (12,15,1) ... . . . 258
Von den Decuriones und Silentiarii (12,16,2)........ . . .. . . . 258
Von den Domestici und Protectores (12,17,1) ............ . 259
Von den Agentes in rebus (12,20,1; 12,20,2) . ............... . 259
Von den Curiosi (12,22,1) . . . . . . •. ... ... 260
Von den Palatinen des Staatsschatzes und des kaiserlichen
Privatvermögens (12,23,2) . . ... . . . . ............ ... 260
Von den Stratores (12,24,1) . . . ......... v :.............. . 260
Von den Privilegien derer, die im kaiserlichen Palast Dienst
tun (12,28,3) ..... . ;/. . ............. . .... . . ... 261
Von der Ritterwürde (12,31,1) .... . . ¡ 261
Wer ein Amt bekleiden kann oder nicht, .von den nach einem
Amt oder einer Würde strebenden Sklaven und daß nie- ,
mand ein doppeltes Amt oder eine Würde und ein Amt i.
gleichzeitig bekleiden soll (12,33,2; 12,33,3; 12,33,6) . . r. 261
Vom Kriegswesen (12,35,1; 12,35,2; 12,35,6; 12,35,8; 12,35,9; .
12,35,11; 12,35,15) ..... ............................... . 262
Über das militärische Sondergut der Soldaten und Praefectianii
(12,36,1;,12,36,3) :. . i:. : . . . . . . . . . . . ....... 264
Von der Ausgabe des Proviants der Soldaten (12,37,1; 12,37,2;
12,37,3; 12,37,10) . . . .. . ....... 1 ..... . ..... 265
Von der Soldatenkleidung (12,394) , ... . . 266
Von den Einquartierungen und den für die Befreiung von der
Einquartierungslast gezahlten ¡ Geldern . (12,40,1; 12,40,4;
,12,40,6; 12,40,7; 12,40,8) .............................. .; 266
Daß den Einquartierten Salgamum nicht zu leisten ist
(12.41.1) ..... . ...................................... . 267
Vom Urlaub (12,42,1) .................................... 268
Von den Rekruten (12,43,1; 12,43,2) ■;... . . .. . . . . . . 268
Von der Bewachung der Ufer und Wege (12,44,1)............: ’. 269
Von Deserteuren und denen, die sie versteckt haben (12,45,1;
12,45,3).......................................... ......... 269
Von den Veteranen (12,46,3) . 270
Von den Söhnen der Militärbeamten, die im Krieg sterben .
(12.47.2) . . . . ..................... 270
Von der Darbietung der Wünsche (12,48,1)................... 271
Von der Staatspost und den Spanndiensten auf Haupt- und
Nebenstraßen (12,50,1; 12,50,5; 12,50,7; 12,50,8; 12,50,11;
12,50,16; 12,50,19; 12,50,21)...........................
348
271
Von der Dienerschaft des Stadtpräfekten (12,53,2) ....... 273
Von der Dienerschaft der Magistri mllitum und deren Privile-
gien (12,54,2; 12,54,3) . . . ........................... 273
Von der Dienerschaft des Präfekten für das Getreidewesen
(12,58,1). ...................... . .... . ........... 274
Von den verschiedenen Unterbeamten und Dienern der Statt-
halter und deren Bestätigungsschreiben (12,59,5; 12,59,7) . 274
Von den Eintreibem und Einnehmern (12,60,4) . . . ... . . 275
Von den Gewinnen der Advokaten und den Erpressungen
der Unterbeamten oder Diener (12,61,2; 12,61,3; 12,61,4) . 275
Daß die .Überbringer eines öffentlichen freudigen Ereignisses
... aus der Steuerauflage nichts im Übermaß oder von de-
nen, die nichts geben wollen, nehmen sollen (12,63,1) . . 276
Nachwort . . . . . ... .......... ... . . ... . . . ... 277
Anmerkungen . . ................ . . ........ . . . . 282
Liste der römischen Kaiser von Augustus bis Justinian I. . ^ . 307
Register der Personennamen und geographischen Bezeich-
nungen . . ... . ^ . . . . i . . . .• , . . . . 310
Bildnachweis . . . . .... . . ... . . . : . ..... ... . 335
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