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(1732). Straff, So auff die Contrabandirer, und Einschwärtzer deß verbottenen frembd- wol auch maist verdorbenen Tabacks, wormit der gemaine Mann betrogen wird, gesetzet- und zu jedermanns Gewahrnung sowohl monathlich vor denen Gotts-Häusern zuverrueffen, als aller Orthen offentlich anzuschlagen genädigist befolchen worden ist: München den 1. Sept. Anno 1732. [Verlag nicht ermittelbar].

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Straff, So Auff Die Contrabandirer, Und Einschwärtzer Deß Verbottenen Frembd- Wol Auch Maist Verdorbenen Tabacks, Wormit Der Gemaine Mann Betrogen Wird, Gesetzet- Und Zu Jedermanns Gewahrnung Sowohl Monathlich Vor Denen Gotts-Häusern Zuverrueffen, Als Aller Orthen Offentlich Anzuschlagen Genädigist Befolchen Worden Ist: München Den 1. Sept. Anno 1732. [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1732.

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Straff, So Auff Die Contrabandirer, Und Einschwärtzer Deß Verbottenen Frembd- Wol Auch Maist Verdorbenen Tabacks, Wormit Der Gemaine Mann Betrogen Wird, Gesetzet- Und Zu Jedermanns Gewahrnung Sowohl Monathlich Vor Denen Gotts-Häusern Zuverrueffen, Als Aller Orthen Offentlich Anzuschlagen Genädigist Befolchen Worden Ist: München Den 1. Sept. Anno 1732. [Verlag nicht ermittelbar], 1732.

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