Das Verbot des Verkehrs der Stände mit anderen Behörden als dem Gesamtministerium, nach § 133 der sächsischen Verfassungsurkunde:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Leuckart von Weißdorf, Hans (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: 1914
Schlagworte:
Beschreibung:VI, 20 S.

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