Besteht im Königreich Preußen eine Pflicht zum Erscheinen und zur Vernehmlassung vor den Ortspolizeibehörden, vor der Staatsanwaltschaft, vor den Polizeibehörden in Sachen der gerichtlichen Polizei?: Kann die Polizei von Augenzeugen einer strafbaren Handlung die Angabe ihres Namens durch Sistierung erzwingen?
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Habbena, Andreas 1887-1955 (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Göttingen 1914
Schlagworte:
Beschreibung:XVI,87 S.

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