Die Haftung für den Schaden, der durch den Einsturz eines Gebäudes oder sonstigen Werkes oder durch Ablösung von Teilen eines solchen fremden Personen entsteht: Nach röm. u. gemeinem Rechte sowie d. Rechte d. Bürgerl. Gesetzbuchs f. d. Dt. Reich
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Scholz, Robert (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:Undetermined
Veröffentlicht: Greifswald 1905
Schlagworte:
Beschreibung:Jur.Diss.Greifswald
Beschreibung:64 S.

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