Vorschlag einer vierten Richtlinie des Rates aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter hinsichtlich der Gliederung und des Inhalts des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie hinsichtlich der Bewertungsmethoden und der Offenlegung dieser Dokumente vorgeschrieben sind: (10. November 1971)
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Luxembourg Amt für Amtliche Veröff. der Europäischen Gemeinschaften 1971
Schriftenreihe:Bulletin der Europäischen Gemeinschaften Sonderbeilage ; 1971,7
Schlagworte:
Beschreibung:NT: Vorschlag einer vierten Richtlinie über den Jahresabschluß von Kapitalgesellschaften
Beschreibung:65 S.

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