Regierung und Parlament im Frankreich der IV. Republik:
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Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Würzburg
Mayr
1956
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Titel: Regierung und Parlament im Frankreich der IV. Republik
Autor: Ludwig, Werner
Jahr: 1956
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis . 106
Vorwort. 5
I. Teil
DIE VERFASSUNGSNORM
§ 1. Der grundsätzliche Aspekt der Debatte bei der Ausarbeitung der Ver-
fassung
I. Geschichtliche und .politische Voraussetzungen. 7
Die Verfassungsgesetze von 1940. — Die provisorische Regierung von
Algier. — Die Volksabstimmung über die Gültigkeit der Verfassung von
1875 und die Annahme einer Übergangsregelung. —Die politische Zusam-
mensetzung der verfassunggebenden Versammlung und deren Auswir-
kung.
II. Die Debatte über das System der IV. Republik. 8
Die verschiedene Bedeutung des Begriffes „System": Staatsform und
Regierungssystem. — Das Gleichgewicht zwischen Exekutive und Legis-
lative als Voraussetzung der Demokratie. — Gouvernement d'assemblée
und gouvernement parlementaire. — Die Steigerung der Regierungsstabi-
lität. — Die Ablehnung des Präsidialsystems.
III. Die Verabschiedung der Verfassung. 9
Die Ablehnung des ersten Verfassungsentwurfes. — Die zweite Volks-
abstimmung.
§ 2. Das Parlament.
I. Das Ein- oder Zweikammersystem. 10
Das Prinzip des Zweikammersystems in der Verfassung.
A. Die Argumente für das Zweikammersystem. J0
Beitrag zum Gleichgewicht zwischen ausführender und gesetzgebender
Gewalt. — Bessere Gesetzgebungsarbeit. — Förderung der Demokratie.
— Die geschichtliche Erfahrung.
B. Die Argumente für das Einkammersystem. 11
Die zweite Kammer als eine überflüssige oder antidemokratische Ein-
richtung. — Die Erfahrungen der III. Republik: Verhinderung von
Maßnahmen der „Links"regierungen — Verringerung der Regierungs-
stabilität. — Der Wegfall des ursprünglichen Zweckes der zweiten
Kammer. — Die Notwendigkeit einer Überprüfung der Zuständig-
keiten. — Das englische Beispiel.
113
C. Die Entscheidung in der verfassunggebenden Versammlung. 12
Die Kompromißlösung: Der Grundsatz des Zweikammersystems. Be-
schränkung auf eine beratende Funktion. — Die Folgen des Kompro-
misses: Beschränkung auf ein Mindestmaß an Bestimmungen. — Die
geringe Bedeutung des Wirtschaftsrates und der Versammlung der
französischen Union.
II. Die Zusammensetzung des Parlaments. 13
Die Nationalversammlung. — Der Rat der Republik.
III. Die Wahlen. 13
A. Zur Nationalversammlung . 13
1. In der Metropole und in Algerien. — 2. In der Seine und Seine et
Oise. — 3. In den Überseegebieten. — 4. Die Nachwahlen.
B. Zum Rat der Republik. 13
Bewußte Rückkehr zur Regelung der Senatswahlen vor 1940.
IV. Das parlamentarische Mandat. 14
Die Beschränkung des repräsentativen Charakters auf die Abgeordneten
der Nationalversammlung. — Verlust des Mandats.
V. Die Organisation des Parlaments. 14
A. Die Sitzungsperioden. 14
Der Nationalversammlung. — Des Rates der Republik. — Aufgabe
der traditionellen Regelung: Kein Einberufungs- und Vertagungsrecht
durch Exekutive. — Die grundsätzlichen Bedenken gegen die Neurege-
lung: Aufhebung des Gleichgewichts zwischen Exekutive und Legis-
lative.
B. Die parlamentarischen Einrichtungen. 15
1. Das Plenum — 2. Der Vorstand. Die besondere Stellung des Präsi-
denten der Nationalversammlung. Der Präsident des Rates der Repu-
blik. — 3. Die Fraktionen. Entstehung und Charakter der Fraktionen.
Die verfassungsrechtliche Anerkennung der Fraktionen. Die „apparen-
tements". Das Sekretariat. — 4. Die Ausschüsse. Die geschichtliche Ent-
wicklung dieser Einrichtung. — Die Kritik führender Staatsmänner
an dieser Einrichtung. — Die Vorteile der Ausschüsse für die Gesetz-
gebungsarbeit: Zuständigkeit und Kontinuität — Art und Zahl der
Ausschüsse. — Zusammensetzung und Organisation der Ausschüsse.
VI. Die gesetzgebende Funktion des Parlaments. 17
A. Der Gesetzesbegriff. 18
Der formelle Gesetzesbegriff. — Der materielle Gesetzesbegriff im
Gesetz vom 17. August 1948.
B. Die Befugnisse der beiden Kammern. 13
Die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis der Nationalversammlung.
— Das Verbot der Übertragung der Gesetzgebungsbefugnis. — Die
Folge der Erfahrungen mit den Gesetzesverordnungen in der III. Repu-
blik. — Die Begründung der Vorrangstellung der Nationalversamm-
lung. — Die beratende Funktion des Rates der Republik.
114
C. Das Gesetzgebungsverfahren. 19
a) Die Gesetzestnitiative:. 19
Der Regierung (projets de loi). — Der Nationalversammlung und des
Rates der Republik (positions de lois). — Beschränkung des Initia-
tivrechtes der beiden Kammern.
b) Beratung und Verabschiedung der Gesetze. 19
Die Ausschußverweisung. — Die Beratung im Plenum. — Das Ver-
fahren vor dem Rat der Republik. — Das Verfahren bei Budget-
gesetzen. — Das Verfahren bei verfassungsändernden Gesetzen. —
Das Verfahren bei Gesetzen über ausländische Verträge.
§ 3. Die Regierung. 20
Die Regierung in der III. Republik. — Das Bestreben des Verfassung-
gebers, der tatsächlichen Entwicklung in der III. Republik Rechnung zu
tragen.
I. Der Ministerpräsident. 21
Der Ministerpräsident als Chef der Exekutive. — Die rechtliche Stellung
des Ministerpräsidenten in der III. Republik. — Die Stellung des Präsi-
denten der IV. Republik. — Die Motive des Verfassunggebers. — Steige-
rung der Autorität des Ministerpräsidenten durch das Investiturverfahren
und durch das Recht, die Minister zu ernennen und zu entlassen.
Die Verwaltungsfunktion des Ministerpräsidenten:. 23
1. Die Ausführung der Gesetze. — 2. Die Ernennung der Beamten. —
3. Allgemeine Polizei- und Verwaltungsfunktion. — 4. Die Leitung der
bewaffneten Macht. — 5. Koordinierung der Arbeit der einzelnen Mini-
sterien. — Gegenzeichnung der Maßnahmen des Präsidenten der Republik.
II. Der Ministerrat. 24
Die verfassungsrechtlichen Befugnisse. — Die gesetzlichen Befugnisse. —
Die gewohnheitsrechtlichen Befugnisse.
III. Die Minister. 25
1. Die Staatsminister. — 2. Die Ressortminister.
§ 4. Der Präsident der Republik. 25
Die monarchistische Abstammung des Präsidialamtes. — Die Stellung des
Präsidenten der III. Republik. — Die Debatte in der verfassunggebenden
Versammlung über die Stellung des Präsidenten der IV. Republik. — Der
erste Ausschußentwurf. — Der Vorschlag Coste-Floret und seine Annahme
in der zweiten verfassunggebenden Versammlung.
I. Der Präsident der Republik, oberster Repräsentant des Staates. 27
1. Nach innen. 27
Der Vorsitz bei nationalen Feierlichkeiten. — Das Begnadigungsrecht.
— Die Gesetzesverkündung.
2. Nach außen. 2"
Unterrichtung über die Verhandlungen. — Die Beschränkung auf eine
beratende Funktion. — Unterzeichnung und Ratifizierung der Verträge.
115
II. Der Präsident der Republik, erster Ratgeber des Staates. 28
Vorschlagsrecht und Ernennung des Ministerpräsidenten. — Die Änderung
gegenüber der Verfassung von 1875. — Der Vorsitz im Ministerrat mit
beratender Stimme. — Das Verhältnis des Präsidenten zur Nationalver-
sammlung: Formelles Auflösungsrecht. — Die Botschaft. — Das Recht, eine
neue Beratung zu verlangen.
III. Der Präsident der Republik, Hüter der Verfassung. 30
Antrag auf Überprüfung eines Gesetzes durch den Verfassungsausschuß.
— Die Zusammensetzung des Verfassungsausschusses.
IV. Die Wahl des Präsidenten der Republik. 31
Ablehnung einer Wahl durch das Volk. — Wahl durch das Parlament. —
Keine Einigung über den Wahlmodus.
§ 5. Das Verhältnis Regierung — Parlament. 33
I. Die Investitur des Ministerpräsidenten. 33
1. Die Argumente für eine Wahl durch die Nationalversammlung. 33
Die Nachteile der Ernennung durch den Präsidenten der Republik. —
Die Erfahrung der III. Republik. — Die Wahl als demokratische Ein-
richtung. — Steigerung der Regierungsstabilität. „Vertrag" zwischen
Regierung und Parlament. — Gruppierung um ein Programm.
2. Die Argumente gegen eine Wahl durch die Nationalversammlung_ 34
Schwerfälligkeit des Verfahrens. — Keine Gruppierung um ein Pro-
gramm. — Gefahr eines Konfliktes zwischen Nationalversammlung und
Präsident der Republik. — Störung des Gleichgewichts zwischen Exe-
kutive und Legislative.
3. Die verfassungsrechtliche Regelung. 35
Vorschlagsrecht des Präsidenten der Republik. — Die Investitur.
II. Die politische Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem
Parlament. 33
A. Der Grundsatz der politischen Verantwortlichkeit. 36
Beschränkung der Verantwortlichkeit gegenüber der Nationalver-
sammlung.
B. Die politische Verantwortlichkeit in der III. Republik: Vertrauens-
frage und Mißtrauensvotum. 37
Das Fehlen einer gesetzlichen Regelung. — Die nachteiligen Folgen:
Regierungskrisen. „Erpressung" des Parlaments.
C. Die iänderungsbestrebungen in der verfassunggebenden Versammlung 37
Aufrechterhaltung des Prinzips. — Beseitigung der nachteiligen Folgen
durch eine Reglementierung.
D. Der Widerstand gegen die Änderungsbestrebungen. 33
Die Debatte anläßlich des Rücktrittes von Ministerpräsident de Gaulle.
— Die Gefahr eines Konventssystems. — Die Fiktion einer Reglemen-
tierung.
E. Die Bestimmungen der .Artikel 49 und 50. JU
Die Vertrauensfrage. — Das Mißtrauensvotum.
116
III. Die Auflösung des Parlaments. 39
1. Das Auflösungsrecht als Kernstück des „echten" Parlamentarismus_ 39
Der Standpunkt von Redslob.
2. Das Auflösungsrecht in der III. Republik. 40
Die Auflösung durch Mac-M?hon: Gescheiterter Staatsstreich. — Die
Folgen.
3. Die Debatte in der verfassunggebenden Versammlung. 40
Die Argumente für die Auflösung: Die Auflösung als Kernstück des
parlamentarischen Systems und der Demokratie. — Die Argumente
gegen die Auflösung: Die Auflösung als undemokratische Einrichtmng.
— Die fehlende praktische Bedeutung.
4. Die verfassungsrechtliche Regelung der Auflösung. 41
Die zahlreichen Schranken gegen eventuelle Mißbräuche: Beschluß im
Ministerrat. Vorangehende Ministerkrisen. Umbildung der Regierung.
IV. Die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments. 42
1. Die Untersuchungen. 42
Die verschiedenen Möglichkeiten der Untersuchung. — Die Folgen von
Untersuchungen.
2. Das Fragerecht. 43
Die mündliche Frage. — Die schriftliche Frage.
3. Das Interpellationsrecht. 44
Beschränkung auf die Nationalversammlung. — Das Verfahren und
seine Folgen.
II. Teil
DIE VERFASSUNGSWIRKLICHKEIT
§ 1. Die politischen Kräfte innerhalb des Parlaments und der Regierung. 45
I. Die Bedeutung der politischen Parteien und Gruppen in der
parlamentarischen Demokratie. 45
Die Tendenz zur Gruppenbildung. — Der Einfluß der Parteien auf Regie-
rung und Parlament.
II. Die verschiedenen Strömungen in der Nationalversammlung----- 45
1. Die Kommunistische Partei. — 2. Die Sozialisten. — 3. Die republika-
nische Volksbewegung. — 4. Die Sammlung der Linksrepublikaner: a) Die
Radikalsozialistische Partei, b) Die Union Démocratique et Socialiste de
la Résistance. — 5. Die „Masse der Gemäßigten": a) Républicains indépen-
dants, b) Républicains indépendants d'action paysanne et sociale,
c) „Union démocratique des indépendants" und „Groupe Paysan d'Union
sociale", d) Parti Républicain de la Liberté. — 6. Die Sammlung des
französischen Volkes.
117
III. Die Stellungnahme der einzelnen Gruppierungen zu den wich-
tigsten politischen Fragen. 51
1. Die Stellungnahme der Gruppen zum politischen System. 51
Die verschiedenen Vorstellungen über Demokratie: „parlamentarische",
„autoritäre" und „Volksdemokratie. — Die regimefeindlichen Parteien.
— Die regimetreuen Gruppen.
2. Die Parteien und die Wirtschaftspolitik. 53
Freie Wirtschaft, Planwirtschaft und kollektivistische Wirtschaft.
3. Die Parteien und die Kulturpolitik. 53
Die Trennungslinie zwischen den Parteien in der Schulfrage.
IV. Die Auswirkungen der Meinungsverschiedenheiten auf Regie-
rungsbildung und Regierungsstabilität. 53
1. Die Folgen der Existenz systemfeindlicher Parteien. 54
Unmöglichkeit einer Zusammenarbeit mit diesen Gruppen. — Einen-
gung der Basis für eine Regierungsbildung.
2. Die Gegensätze innerhalb der „systemtreuen" Gruppen. 55
Wirtschafts- und schulpolitische Gegensätze. — Die wahltaktisch be-
dingten Gegensätze. — Der Pressestreit in der ersten Legislatur-
periode. — Der Streit über das Wahlgesetz.
V. Die verschiedenen Regierungen der IV. Republik. 56
A. Erste Legislaturperiode. 56
1. Das Kabinett Paul Ramadier. — 2. Dis Kabinett Robert Schuman. —
3. Das Kabinett André Marie. — 4. Das Kabinett Heri Queuille. —
5. Das Kabinett Georges Bidault. — 6. Das Kabinett René Pleven.
B. Zweite Legislaturperiode. 59
1. Das Kabinett René Pleven. — 2. Das Kabinett Edgar Faure. — 3. Das
Kabinett Antoine Pinay. — 4. Das Kabinett René Mayer. — 5. Das
Kabinett Joseph Laniel. — 6. Das Kabinett Pierre Mendès-France. —
7. Das Kabinett Edgar Faure.
§ 2. Die Stellung des Präsidenten der Republik. 62
I. Die Mitwirkung des Präsidenten der Republik bei der Ernen-
nung des Ministerpräsidenten. 62
Der Einfluß des Präsidenten der Republik: eine Folge der Parteien-
struktur. — Kein Mißbrauch des Einflusses. — Die Investitur als Prüfstein
für die Richtigkeit der Wahl des Ministerpräsidenten. — Die Gründe für
das Scheitern verschiedener „présidents désignés". Kein Schaden für die
Autorität des Präsidenten der Republik. —
II. Der Einfluß des Präsidenten der Republik auf die Regierungs-
stabilität . 64
Die Ablehnung des Rücktrittgesuches von Ministerpräsident Pleven. —
Die Ablehnung des Rücktrittgesuches von Ministerpräsident Queuille.
III. Der Einfluß des Präsidenten der Republik auf die Gesetzgebung 65
Die Anträge des Präsidenten der RepubUk auf erneute Beratung von
Gesetzen. — Verhinderung mangelhafter Gesetze.
118
§ 3. Die Praxis des Investiturverfahrens. 66
I. Investiturverfahren und Regierungsstabilität. 66
Die hohe Zahl von investierten Ministerpräsidenten. — Kein „Vertrag"
zwischen Regierung und Parlament. — Keine Gruppierung um ein Pro-
gramm. — Bedeutung der Zusammensetzung der Regierung für die Ver-
wirklichung des Programms. — Die doppelte Debatte. — Offiziöse Regie-
rungsbildung vor der Investitur.
II. Erschwerung der Kontrollfunktion der Opposition. 68
Folge der offiziösen Regierungsbildung. — Beschränkte Debatte nach der
Regierungsbildung.
III. Das Investiturverfahren und die Lösung der Regierungskrisen 68
Die wahren Gründe für die Verzögerung der Regierungsbildungen: Die
Mehrheitsverhältnisse. — Notwendigkeit einer breiten Mehrheit. — Ge-
fahren des Investiturverfahrens bei absoluter Mehrheit der regimefeind-
lichen Parteien.
IV. Das Investiturverfahren und die Steigerung der Autorität des
Ministerpräsidenten . 69
Nur geringe Stärkung der Autorität des Ministerpräsidenten.
§ 4. Die Praxis der Vertrauensfrage und des Mißtrauensvotums. 69
A. Die Vertrauensfrage . 69
I. Das Ausbleiben des erhofften Erfolges. 69
1. Keine Regierungsstabilität . 69
a) Rücktritt der Regierungen ohne vorherige Abstimmung in der Na-
tionalversammlung. — b) Rücktritt nach einer Abstimmungsniederlage.
c) Die Gründe für die Entwicklung: Die Mehrheitsverhältnisse. Die
Ablehnung wichtiger Gesetze.
2. Keine Beschränkung der Vertrauensfrage . 71
Die Verbindung der Vertrauensfrage mit Gesetzesvorlagen. — Die Ver-
trauensfrage als Mittel eine Mehrheit für wichtige Gesetzesvorlagen
zu finden. — Kein „Kampfinstrument" gegen die Nationalversammlung.
3. Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen . 73
Entwicklung einer „pseudo-Vertrauensfrage". Vertrauensantrag ohne
Beschluß des Ministerrats. — Mißachtung der Fristbestimmungen.
II. Positives Ergebnis der Reglementierung. 74
1. Vermeidung von Überraschungsabstimmungen. 74
Beitrag zur Stabilität. — Mäßigender Einfluß des Präsidenten der Re-
publik.
2. Beschränkung der Vertrauensfrage auf wichtige Fragen. 74
Bedeutung der Bestimmung angesichts der zahlreichen Spannungen
zwischen den Koalitionsparteien.
B. Die Praxis des Mißtrauensvotums. 75
Die geringe Anzahl von Mißtrauensanträgen. — Beschränkung auf
extreme Parteien. — Keine Regierungskrise durch Mißtrauensantrag.
— Artikel 50 als Schutz gegen Überraschungsabstimmungen.
119
§ 5. Die Auflösung.75
I. Das Fehlen der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen. 75
Die Möglichkeit für die Regierungen, die verfassungsrechtlichen Voraus-
setzungen zu schaffen.
II. Die tatsächlichen Gründe für die Nichtanwendung der Auflösung 76
1. Kein Mittel zur Lösung eines „Konfliktes" zwischen Regierung und
Parlament . 76
Das Fehlen der Voraussetzung für eine Auflösung: Kein echter Konflikt
zwischen „Exekutive" und „Legislative". — Keine Entscheidung durch
das Volk angesichts der Vielzahl der Parteien.
2. Kein Mittel zur Schaffung einer regierungsfähigen Mehrheit. 77
Auflösung kein geeignetes Mittel. — Die Erfahrung mit der Auflösung
in der Weimarer Republik. — Die Ergebnisse der Neuwahlen in Frank-
reich.
3. Gefahren einer Mehrheit der regimefeindlichen Parteien. 78
Hoffnung der Gaullisten, über die Auflösung zur Macht zu kommen. —
Festigung der Koalition.
§ 6. Die Kontrollfunktion des Rates der Republik. 78
Das Streben nach politischem Einfluß. — Die äußeren Zeichen. — Der
Einfluß durch die Kontrolle der Regierungstätigkeit. — Die Unter-
suchungsausschüsse. — Das Fragerecht. — Die Entwicklung zur Inter-
pellation.
III. Teil
VERFASSUNG UND PARLAMENTARISCHES SYSTEM 81
§ 1. Die Bedeutung des Verhältnisses Regierung — Parlament für die
Existenz der parlamentarischen Demokratie. 82
I. Die Theorie des „echten" Parlamentarismus. 82
Die Gewaltenteilungslehre als Grundlage der Theorie des „echten" Parla-
mentarismus. — Garantie der Freiheit durch das Gleichgewicht der Ge-
walten zwischen Exekutive und Legislative.
II. Kritik der Theorie des „echten" Parlamentarismus. 82
A. Die Freiheit als Voraussetzung der Demokratie. 82
Argument und Toleranz als Kernstück der Demokratie. — Das Mehr-
heitsprinzip. — Die Garantie der Minderheitsrechte.
B. Die Garantie der Freiheit durch die Gewaltentsilung. 83
1. Das Prinzip der Geu aitenteilung. 35
Die Gültigkeit des Satzes von Montesquieu: „Il faut que. le pou-
voir arrête le pouvoir."
2. Der Geujaltenbegri//. 83
Gewalt und Funktion — Gewalt und soziale Kraft.
120
C. Die Gewalteneinheit zwischen Exekutive und Legislative. 84
1. Die Funktionseinheit. 84
a) Die Aufgaben der Exekutive.
aa) Die Gesetzgebungsarbeit der Regierung: Gesetzesinitiative.
— Einfluß auf Annahme der Gesetze. — bb) Die gesetzesfreien
Entscheidungen: Wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen.
b) Die Aufgaben der Legislative. 85
aa) Entscheidungen über Zusammensetzung und Politik der Re-
gierung: Das Ergebnis des Mehrheitsprinzips. — Das Prinzip der
politischen Verantwortlichkeit als Anwendung des Mehrheits-
prinzips auf parlamentarischer Ebene, bb) Der politische Ge-
setzesbegriff: Das Gesetz als Mittel, die politische Ordnung zu
verwirklichen. Die Wandlung der Auffassung vom Staate.
c) Die Hinfälligkeit der Einteilung in „Exekutive" und „Legislative". 87
Das Gesetz keine Grundlage für die Funktionsunterscheidung. —
Die Wandlung der Aufgaben des Staates.
d) Die gemeinsame Regierungsfunktion. 88
aa; Die gemeinsame Zielsetzung, bb) Die Mittel zur Erreichung
der gemeinsamen Ziele.
2. Die Belebung von Regierung und Parlamentsmehrheit durch die
gleichen sozialen Kräfte. 88
D. Die Gültigkeit der Unterscheidung zwischen Konventssystem und par-
lamentarischem System. 80
Der Wegfall der Grundlage für die Einteilung.
III. Die neuen Gewalten: Die politischen Parteien. 90
1. Die politischen Parteien als neue soziale Kräfte. 90
2. Die neuen Funktionen und ihre Belebung durch die politischen Parteien. 90
3. Ein- und Mehrparteiensystem. 91
Keine Garantie der Freiheit in einem Einparteiensystem
VI. Die Bedeutung des verfassungsrechtlichen Verhältnisses Regie-
rung — Parlament für das Gleichgewicht der neuen Gewalten. 92
1. Die Bedeutung für die Existenz von Parteien. 94
2. Die Bedeutung für die Belebung der Funktionen. 94
3. Die Ver/assungsbestimmungen von 1946 und das Gleichgewicht der
Kräfte . 9*
§ 2. Die Bedeutung des Verhältnisses Regierung — Parlament für die
Funktionsfähigkeit des parlamentarischen Systems . 93
I. Die Wirksamkeit der Regierungsgewalt als Voraussetzung für die
Funktionsfähigkeit des parlamentarischen Systems. 93
II. Die Bedeutung der Parteien für die Wirksamkeit der Regie-
rungsgewalt . 94
121
A: Das Zweiparteiensystem .i.;.;.".-----.'.-----. 94
1. Der grundsätzliche Charakter des Zweiparteiensystems. 94
2. Die Bedeutung von Wesen und Organisation der Parteien. 94
Straffe Organisation der Parteien Voraussetzung für das Funktio-
nieren. — Einfluß der Zahl auf die Organisation und das Wesen der
Parteien.
3. Die ähnlichen Systeme. 95
Mehrheit- einer Partei. — Koalition weniger gleichgesinnter und gut
organisierter Parteien.
B. Das Vielparteiensystem. 95
1. Der grundsätzliche Charakter des Vielparteiensystems. 95
System mit schwacher und stabiler Regierungsgewalt
2. Die Bedeutung der Organisation der Parteien in einem Vielpar-
teiensystem. 96
Organisation als Beitrag zur Stabililtät und Schwäche. — Bedingte
Gültigkeit dieser Aussage.
3. Die Bedeutung des Wesens der Parteien. 96
Erschwerung der Regierungsführung beim Vorhandensein regime-
feindlicher Parteien.
4. Das Vielparteiensystem der Vierten Republik. 97
Zusammentreffen der ungünstigsten Aspekte einer Parteizersplitte-
rung.
III. Die Bedeutung des Verhältnisses Regierung — Parlament im
Vielparteiensystem der Vierten Republik. 97
§ 3. Möglichkeiten und Auswirkungen einer. Verfassungsreform. 98
I. Die Änderung des Gesetzgebungsverfahrens und die Erweite-
rung der Gesetzgebungsbefugnis. 98
A. Die Stellung des Rates der Republik. 93
1. Die Einbringung der Gesetze. 99
Einbringung der Gesetzesvorlagen des Parlaments in der Kammer.
— Möglichkeit der Einbringung der Gesetze im Rat der Republik.
2. Das Verhältnis der beiden Kammern. 99
Die Errichtung einer „navette".
B. Die Übertragung der Gesetzgebungsbefugnis auf die Regierung. 100
Die Notwendigkeit einer Übertragung der Gesetzgebungsbefugnis in-
folge des Fehlens einer Mehrheit. — Die Einwände gegen eine Über-
tragung: Keine Aussicht auf Erfolg. — Gefahr eines Mißbrauchs.
II. Die Erweiterung der Befugnisse des Präsidenten der Republik. 101
A. Rückkehr zu den Bestimmungen von 18S7. 101
Ernennung des Ministerpräsidenten und Auflösungsrecht. — Keine
praktische Bedeutung, wenn nicht Einführung eines Präsidialsystems.
B. Einführung eines Präsidialsystems. 102
Gefahr für die Demokratie.
122
III. Die Stärkung der Regierung. 102
A. Abschaffung oder Änderung des Investiturverfahrens. 102
1. Die Abschaffung des Investiturverfahrens. 102
Die Mängel des Verfahrens. — Die Gründe für die Beibehaltung.
2. Die Änderung des Investiturverfahrens. 103
Möglichkeit einer Wahl mit relativer Mehrheit.
B. Änderung der Bestimmung über das Mißtrauensvotum. 103
Einführung eines „positiven" Mißtrauensvotums. Geringe Bedeutung
der Einrichtung
C. Beschränkung der Sitzungsperioden durch die Regierung. 103
Kein Schutz gegen den inneren Zerfall der Regierung. — Überlastung
der Kammer bei Verkürzung der Sitzungsperioden.
IV. Die Änderung des Auflösungsrechts. 104
A. Die Änderung der Bestimmungen über die Folgen des Auflösungsrechts. 104
Keine Aufnahme der Kommunisten in die Regierung.
B. Der Wegfall der Voraussetzungen für die Auflösung. 104
Abneigung der Regierungen gegen Auflösung.
C. Die Änderung des Auflösungsverfahrens. 104
1. Die präsidentielle Auflösung. 104
Wirkungslosigkeit oder Gefahr eines Mißbrauchs.
2. Die automatische Auflösung. 105
Möglichkeit der Umgehung. — Gefahren einer automatischen Auf-
lösung.
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