Der drey im Müntz-Wesen correspondirenden Löbl. Reichs-Cräyse Francken, Bayern und Schwaben fernere allhier in Augspurg abgefaßte Müntz-Verordnung: bestehend in zweyen fürohin allein giltigen Schematibus, als eines deren vollgiltigen, das andere aber deren auf 50 Kr. abgewürdigten Guldiner-Sorten ect. ; sambt angehängter Specification, wie die erhöchte gute Sorten in Gold und Silber zu nehmen
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:Undetermined
Veröffentlicht: Augspurg Kroninger u. Göbel [1694]
Schlagworte:
Beschreibung:20 Bl. überw. Ill.

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