Der Paragraph sechsunddreißig des Reichsdeputations-Hauptschlusses vom 25. Februar 1803 und das Droit d'Epave: Jurist.-histor. Erl. über d. kais. östreichischen Regierung unter d. Vorwande e. sog. Heimfallsrechtes verfügten Sequestrationen von Mediatparzellen d. durch d. Reichsdeputations-Hauptschluß zur Entschädigung bestimmten geistlichen Stiftungen
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:Undetermined
Veröffentlicht: Regensburg 1807 ca.
Beschreibung:99 S.

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