Schulgesetzeskunde: Gesetze und Verordnungen für Volksschulen unter besonderer Berücksichtigung Bayerns
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
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Format: | Buch |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
München
Ehrenwirth
1962
|
Ausgabe: | 2., neubearb. Aufl. |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Inhaltsverzeichnis |
Beschreibung: | 132 S. |
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adam_text | Titel: Schulgesetzeskunde
Autor: Adelmann, Josef
Jahr: 1962
INHALTSVERZEICHNIS
Vorwort
Die rechtliche Stellung der deutschen Volksschule
Welche Gesetze bestimmen den staatlichen Charakter der Volksschule?
S. 13 — Trägt die Staatsschule dem Elternrecht und dem Eigenrecht der
Religionsgemeinschaften Rechnung? S. 13
Der verwaltungsmäßige Aufbau des staatlichen Schulwesens in Bayern
Wie gliedert sich der Aufbau der Staatsbehörden zur Erfüllung der An-
gelegenheiten des öffentlichen Volksschulwesens? S. 14 — Welche Auf-
gaben und Befugnisse kommen den Verwaltungsstellen zu? S. 15
Organisation des öffentlichen Schulwesens
Welche Gesetze befassen sich mit der äußeren Organisation des öffent-
lichen Schulwesens? S. 15 — Was versteht das Gesetz unter Volksschulen?
S. 15 — Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten für die Errichtung
einer Volksschule? S. 15 — Was ist unter ortseigener Volksschule und
unter Verbandsschule zu verstehen? S. 16 — Was sieht das Gesetz über
die Bildung von Schulpsrengeln vor? S. 16 — Welche Schularten werden
nach der jeweiligen Klassenbildung unterschieden? S. 17 — Wodurch
unterscheiden sich Abteilungsunterricht und Wechselunterricht? S. 17 —
Welche Schularten unterscheidet das Gesetz nach dem bekenntnismäßigen
Charakter der Schule? S. 17 — Ist die Möglichkeit der Wahl der Schulart
durch die Erziehungsberechtigten gewährleistet? S. 17 — Was versteht das
Gesetz unter Bekenntnis- und Gemeinschaftsschulen? S. 18 — In welchem
Fall ist eine eigene Schule für die Bekenntnisminderheit zu errichten?
S. 18 — In welchem Fall ist die Errichtung einer Gemeinschaftsschule an-
zuordnen? S. 19 — Unter welchen Voraussetzungen dürfen private Volks-
schulen zugelassen werden? S. 19
Die Schulpflicht
Was versteht das Gesetz unter Schulpflicht? S. 20 — Wie ist der Begriff
Erziehungsberechtigte im Sinn des § 6 Abs. 2 des Schulpflichtgesetzes
zu verstehen? S. 20 — Welche Kinder sind von der Erfüllung der allge-
meinen Schulpflicht befreit? S. 20 — Was bestimmt das Gesetz über den
Besuch von Sonder- und Privatschulen? S. 21 — Inwieweit bezieht sich
das Gesetz über Schulpflicht auf die Teilnahrae am lehrplanmäßigen Re-
ligionsunterricht? S. 21 — Auf welche schulischen Veranstaltungen bezieht
sich das Gesetz über Schulpflicht? S. 22 — Welche Verpflichtungen erwach-
sen den Erziehungsberechtigten eines schulpflichtigen Kindes aus dem Ge-
setz über Schulpflicht? S. 22 — Wann beginnt die Schulpflicht? S. 23 —
Wie ist bei der Schulanmeldung zu verfahren? S. 23 — In welchen Fällen
können schulpflichtige Kinder durch die Schulleitung vom Schulbesuch zu-
rückgestellt werden? S. 24 — Wie lange dauert die Schulpflicht? S. 24 —
Können Schüler vorzeitig aus der Volksschulpflicht entlassen werden?
S. 25 — In welchen Fällen können Unterrichtsbefreiungen erteilt werden?
S. 25 — Unter welchen Voraussetzungen können Volksschüler während
der Schulzeit zur Verschickung in Erholungsstätten beurlaubt werden?
S. 26 — Wie ist bei Schulwechsel und Ubertritt der Schüler an andere
Schulen zu verfahren? S. 26 — Was ist bei der Ummcldung eines Kindes
von einer Schulart in eine andere zu beachten? S. 27 — Welche Schwierig-
keiten der Umschulung ergeben sich für die Schüler durch den zeitlich
verschiedenen Schulbeginn in den Bundesländern? S. 27 — Wann und wie
soll die Maßnahme des Wiederholens einer Klasse angewendet werden?
S. 28
Die Behandlung von Schulversäumnissen
Welches Gesetz gewährleistet einen geregelten Schulbesuch aller Schul-
pflichtigen: S. 28 — Wann liegt ein schuldhaftes Schulversäumnis im Sinne
des Gesetzes vor? S. 29 — Welche Entschuldigungsgründe gelten als aus-
reichend? S. 29 — Wem steht die Befugnis zur Befreiung vom Schulbesuch
zu? S. 30 — Welche Möglichkeiten zur Ahndung von schuldhaften Schul-
versäumnissen sieht das Gesetz vor? S. 30 — Mit welchen Mitteln der
Schulzucht kann die Schule bei leichteren Fällen von Schulversäumnissen
vorgehen? S. 30 — Wann und wie ist das Verwaltungsbußverfahren durch-
zuführen? S. 30 — Wann treffen die Voraussetzungen für ein Verfahren
auf Strafverfolgung zu? S. 31 — Welchen Gang nimmt das gerichtliche
Verfahren? S. 31 — Wann kommt der Verwaltungszwang bei der Durch-
führung der Schulpflicht in Betracht? S. 32 — In welcher Weise wird der
Schulbesuch vom Klassenlehrer überwacht? S. 32
Pflichten und Rechte des Lehrers
Welche Pflichten hat der Lehrer als Beamter wahrzunehmen? S. 33 —
Worauf bezieht sich die Pflicht der Amtsverschwiegenheit? S. 35 — Dürfen
Lehrer nebenberufliche Tätigkeiten ausüben? S, 35 — Warum soll der
Lehrer an seinem Dienstort auch seinen Wohnsitz nehmen? S. 37 — Wie
ist dem Art. 136 Abs. 1 der BV Rechnung zu tragen, daß an allen Schulen
beim Unterricht die religiösen Empfindungen aller Schüler zu achten sind?
S. 37 — Wie können Lehrer gegen Beamtcnbeleidigung vorgehen? S. 38 —
Hat der Lehrer Anspruch auf Urlaub? S. 38 — Wie hat sich der Lehrer
bei Erkrankung oder dienstlicher Verhinderung zu verhalten? S. 38 —
Wie sind die Dienstbezüge der Beamten geregelt? S. 39 — Welche An-
sprüche auf Beihilfe ergeben sich für den Beamten aus dem Beamtenver-
hältnis? S. 40 — Welche Aufgaben sind dem Personalrat nach dem Per-
sonalvertretungsgesetz (PVG) vom 21. 11. 1958 gestellt? S. 40 — Wann er-
halten Beamte eine Vergütung der Umzugskosten und eine Trennungs-
entschädigung? S. 40 — Was bestimmt das Gesetz über die Rechtsstellung
der verheirateten Lehrerin? S. 41 — Mit welchen Nachteilen und Strafen
hat der Beamte bei schuldhafter Verletzung der ihm durch sein Amt auf-
erlegten Pflichten zu rechnen? S. 42 — Welche Bestimmungen gelten für
das Dienststrafverfahren? S. 43 — Wie kann der Lehrer den Verdacht
sittlicher Verfehlungen vermeiden? S. 43
Die Laufbahn des Volkssdiullehrers
Welche Bestimmungen klären die rechtliche Stellung der Lehramtsan-
wärter und der Volksschullehrer? S. 40 — Welche Anordnungen sind für
die Durchführung des Vorbereitungsdienstes getroffen? S. 45 — Durch
welche Bestimmungen ist die amtliche Fortbildung der Volksschullehrcr
geregelt? S. 46 — Welche Anordnungen hat das Landespersonalamt für die
Anstellungsprüfung für das Lehramt an Volksschulen in Bayern (II. Lehr-
amtsprüfung) erlassen? S. 48 — Welche Bestimmungen gelten für die
dienstliche Beurteilung der Volksschullehrer? S. 50 — Nach welchen Ge-
sichtspunkten sind die Personalnachweise zu führen? S. 51
Die Unterrichtszeit
Nach welchen Anweisungen ist die tägliche Unterrichtszeit geregelt? S. 52
— Welche Bestimmungen gelten für die Dauer des Schuljahres und der
Ferien? S. 53 — Unter welchen Voraussetzungen sind Abweichungen von
der allgemeinen Ferienordnung statthaft? S. 54 — Wie wirkt sich das Ge-
setz über den Schutz der Sonn- und Feiertage auf den Unterricht aus?
S. 54 — Welche Tage sind als gesetzliche Feiertage anerkannt? S. 54 —
Was ist bezüglich der staatlich geschützten kirchlichen Feiertage bestimmt
worden? S. 55 — Wie ist mit dem Volksschulunterricht an örtlichen Feier-
tagen zu verfahren? S. 55
Allgemeine Bestimmungen
Welche Richtlinien gelten für außerschulische Veranstaltungen? S. 56 —
Kann der Lehrer jemanden aus dem Schulhaus verweisen? S. 56 — Welche
Bestimmungen gelten für die Errichtung von Schulsparkassen? S. 56 —
Dürfen Sammlungen durch die Schulen vorgenommen werden? S. 57 —
Dürfen Schriften propagandistischen Inhalts in den Schulen verbreitet
werden? S. 57 — Wann dürfen Schulgebäude zu schulfremden Zwecken
überlassen werden? S. 58 — Welche Bestimmungen sind bei Schulfilm-
veranstaltungen zu beachten? S. 58 — Welche Anordnungen für die Durch-
führung von außerschulischen Jugendfilmveranstaltungen sind erlassen
worden? S. 59 — Welche Richtlinien sind beim Mitschneiden von Schul-
funksendungen zur unterrichtlichen Verwendung in Schulen zu beachten?
S. 60
Die Aufsichtspflicht des Lehrers
Welche Gesetze befassen sich mit der Aufsichtspflicht des Lehrers? S. 60
— Worauf erstreckt sich die Anwesenheits- und Aufsichtspflicht des Leh-
rers? S. 61 — Unter welcher Voraussetzung kann der Geschädigte Ersatz
für den Schaden verlangen? S. 62 — Kann von einem Geschädigten gegen
8
Seite
einen einzelnen Beamten persönlich Klage erhoben werden? S. 62 — Was
versteht man unter Rückgriffsrecht des Staates? S. 63 — Haften Staat
und Gemeinden bei Sachschäden? S. 63 — Was ist bezüglich der Freizeit-
fahrten bestimmt? S. 63 — Nach welchen Gesichtspunkten sind Unterrichts-
gänge durchzuführen? S. 64 — Welche Anordnungen sind für die Durch-
führung von Schülerwanderungen erlassen? S. 64 — Wie ist die Unfall-
versicherung der Volksschüler geregelt? S. 66 — Welche Fälle schließt die
Unfallversicherung ein? S. 66 — Was ist bei Unfallmeldung zu beachten?
S. 66 — Wie können die Bestrebungen der Unfallverhütung in der Schule
unterstützt werden? S. 67
Maßnahmen der Schulzucht 70
Welche Erziehungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Schulzucht nennt
die Bayerische Landesschulordnung? S. 70 — Wann dürfen Schulstrafen
verhängt werden? S. 70 — Welche Schulstrafen sind zugelassen? S. 70 —
Welche Richtlinien gelten für die körperliche Strafe? S. 71
Die Führung des Schriftwesens 71
Was gehört zum Schriftwesen? S. 71 — Was bestimmt die Landesschul-
ordnung über Führung und Aufbewahrung der Schülerbogen? S. 72 —
Welche Bestimmungen gelten für die Führung des Klassenlehrplanes, des
Lehrnachweises und der Schülerliste? S. 72 — Wie erfolgen Schülerbeur-
teilung und Bewertung der Schülerleistungen? S. 73 — Nach welchen Ge-
sichtspunkten sind die Zeugnisse auszustellen? S. 74
Das amtliche Schriftwesen und der dienstliche Schriftverkehr 75
Wo sind die für den dienstlichen Schriftverkehr der Behörden maßgeben-
den Bestimmungen zu finden? S. 75 — Welche Arten dienstlicher Schrift-
stücke im amtlichen Schriftwesen sind zu unterscheiden? S. 75 — Welche
äußeren Formen sind bei der Abfassung dienstlicher Schriftstücke zu be-
achten? S. 76 — Was ist unter Einhaltung des Dienstweges zu verstehen?
S. 79 — Beispiele, S. 79
Die staatliche Aufsicht über das öffentliche Volksschulwesen 81
Welche Aufgaben kommen der Schulaufsicht zu? S. 81 — Welche staat-
liche Stelle übt die Schulaufsicht aus? S. 82 — Wie kann die Schulaufsicht
die erziehliche und unterrichtliche Wirksamkeit der Lehrer fördern? S. 83
Die Schulleitung 83
Wer ist Schulleiter im Sinne des Schulaufsichtsgesetzes? S. 83 — Welche
Dienstobliegenheiten fallen dem Schulleiter zu? S. 84 — In welcher Stel-
lung steht der Schulleiter zu den Lehrkräften seiner Schule? S. 84 —
Welche erzieherische Verpflichtung ist dem Schulleiter übertragen? S. 85 —
Welche besondere Maßnahmen hat der Schulleiter zu treffen? S. 85 —
Welche Aufgaben fallen dem Schulleiter zu bei seiner Sorge um die Auf-
9
rechterhaltung der Ordnung im inneren Schulbetrieb? S. 85 — Welche Auf-
gaben sind dem Schulleiter für die Aufrechterhaltung der Ordnung im
äußeren Sdiulbetrieb gestellt? S. 86 — Welche Aufgaben fallen dem Schul-
leiter bei der Pflege der außersdiulischen Beziehungen zu? S. 87 — Sind
Schulleiter an Volksschulen zur Siegelführung berechtigt? S. 87
Die örtliche Schulverwaltung
Für welche Angelegenheiten ist die örtliche Schulverwaltung zuständig?
S. 88 — Welche Aufgaben weist das Schulaufsichtsgesetz dem Gemeinde-
rat zu? S. 88 — Wer hat den Sadibedarf der Volksschulen aufzu-
bringen? S. 88 — Welche Gemeinden haben Dienstwohnungen bereitzu-
stellen? S. 89 — Welche Bestimmungen sind zur Lernmittelfreiheit an
Volksschulen ergangen? S. 90 — Kann der Schulleiter Bestellungen für die
Schule zu Lasten der Gemeinde vornehmen? S. 91
Schulpflege an den Volksschulen (Schulpflegschaft)
Was versteht das „Gesetz über Schulpflege an den Volksschulen unter
Schulpflege und Scbulpflegsdiaft? S. 91 — Welche Aufgabengebiete liegen
im Aufgabenbereich der Schulpflegschaften? S. 92 — Auf welche Ange-
legenheiten der Schule trifft das Schulpflegegesetz nicht zu? S. 92 — Für
welche Schularten gilt das Schulpflegegesetz? S. 92 — Was sagt das Schul-
pflegegesetz über die Einrichtung einer Sdiulpflegschaft? S. 93 — Aus
welchen und aus wieviel Personen setzt sich eine Sdiulpflegschaft zu-
sammen? S. 93 — Wie erfolgt die Zusammensetzung einer Schulpflegschaft?
S. 93 — Welche Bestimmungen regeln den Geschäftsgang einer Schulpfleg-
sdiaftssitzung? S. 94
Der Landesschulbeirat
Zu welchem Zweek wurde ein Landesschulbeirat gebildet? S. 95 — Welche
Aufgabe ist dem Landesschulbeirat gestellt? S. 95 — Aus welchen Mit-
gliedern setzt sich der Landesschulbeirat zusammen? S. 95 — Wie ist die
Gesdiäftsführung des Landesschulbeirates geregelt? S. 96
Schulgesundheitspflege
Welche Aufgabe ist der Schulhygiene gestellt? S. 96 — Wer ist für die
Durchführung der Schulhygiene zuständig? S. 96 — Welchen Zwecken
dienen die Schuluntersuchungen? S. 97 — Wie hat der Lehrer die Schul-
untersuchungen vorzubereiten? S. 97 — Was ist bei Schuluntersuchungen
zu beachten? S. 97 — Was versteht man unter einem „Überwachungs-
kind ? S. 98 — Welche schulhygienisdien Vorschriften sind zur Verhütung
der Verbreitung übertragbarer Krankheiten durch die Schule ergangen?
S. 98 — Welche Krankheiten machen wegen ihrer Übertragbarkeit beson-
dere Anordnungen erforderlich? S. 99 — Welche kranken Personen dürfen
die Schule nicht betreten? S. 99 — Wann dürfen erkrankte, vom Schul-
besuch ausgeschlossene Personen die Schule wieder betreten? S. 99 —
Welche gesunden Personen dürfen bei Erkrankungen anderer die Schule
10
nicht betreten? S. 99 — Dürfen Lehrer und Seil iiier erkrankte Schüler be-
suchen? S. 100 — Welche besonderen Vorsiditmafinahmen sind noch zu be-
achten? S. 100 — Wann ist die Schule wegen ansteckender Krankheiten zu
schließen? S. 100 — Wer ordnet die Schließung von Schulen an? S. 101 —
Wann wird die wegen ansteckender Krankheit geschlossene Schule wieder
eröffnet? S. 101 — Welche schulhygienischen Forderungen sind an die
Reinigung der Schulräume zu stellen? S. 101 — Bei welchen Aufgaben der
Schulgesundheitspflege ist die Mitwirkung der Lehrer gefordert oder er-
crwünscht? S. 104 — Übersicht über Maßnahmen bei ansteckenden Krank-
heiten. S. 102
Schuljugendberatung und Berufsberatung in der Schule
Welche Aufgaben sind der Schule im Dienst der Berufsberatung gestellt?
S. 105 — Nach welchen Richtlinien erfolgt die Zusammenarbeit von Be-
rufsberatung und Schule? S. 105 Wer ist für die Berufsberatung zuständig?
S. 105 — Welche Mittel dienen der Lösung dieser Aufgaben durch die
Schulen in Verbindung mit den Berufsberatungsstellen? S. 106
Gesetzliche Bestimmungen über Kinderarbeit und Arbeitszeit Jugendlicher
Worauf erstreckt sich das Jugendschutzgesetz? S. 107 — Welche Bestim-
mungen schränken den Geltungsbereich des Jugendschutzgesetzes ein?
S. 107 — Ist Kinderarbeit vor Beendigung der Schulpflicht gestattet? S. 107
— In welchen Fällen läßt das Gesetz Ausnahmen für Kinderarbeit zu?
S. 107 — Wie regelt das Gesetz Arbeits- und Ruhezeit Jugendlicher?
S. 108 — Warum ist die Mitwirkung der Schule beim Vollzug des Jugend-
schutzgesetzcs notwendig? S. 108 — Worauf erstreckt sich die Mitwirkung
der Schule beim Vollzug des Jugendschutzgesetzes? S. 108
Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit
Welches Gesetz trifft Anordnungen zum Schutz der Jugend vor Gefahren,
die ihr in der Öffentlichkeit drohen? S. 109 — Wie ist zu verfahren, wenn
Jugendliche an einem Gefahrenort angetroffen werden? S. 110 — Wie
regelt das Gesetz den Aufenthalt Jugendlicher in Gaststätten? S. 110 —
Dürfen alkoholische Getränke Kindern und Jugendlichen verabreicht
werden? S. 110 — Welche Bestimmungen gelten für Anwesenheit und
Teilnahme Jugendlicher an Tanzveranstaltungen? S. 110 — Welche Be-
stimmungen sind für den Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen und
Kabarettdarbietungen erlassen? S. 110 — Was sagt das Gesetz über den
Besuch von Spielhallen und über den Nikotingenuß durch Jugendliche?
S. III — Wer ist zum Vollzug der Bestimmungen des JSchöG zuständig?
S. III — Welche Strafvorschriften kennt das JSchöG? S. III
Schutz der Jugend durch Bewahrung vor jugendgefährdenden Schriften
Weiches Gesetz befaßt sich mit der Bewahrung der Jugend vor jugend-
gefährdenden Schriften? S. 113 — Was versteht das Gesetz unter jugend-
gefährdenden Schriften? S. 113 — Welche Schritten unterliegen ohne Auf-
11
Seite
nähme in die Liste und Bekanntmachung den gesetzlichen Vertriebs-
einschränkungen? S. 114 — Auf welche Schriften findet das Gesetz keine
Anwendung? S. 114 — Welchen Vertriebsbeschränkungen unterliegen
Schriften, deren Aufnahme in die Liste bekanntgemacht ist? S. 114 —
Welche Behörde ist zuständig für den Entscheid, ob eine Schrift als
jugendgefährdend auf die Liste zu setzen ist? S. 114 — Wie erfolgt die
Antragstellung auf Prüfung und Aufnahme einer Schrift in die Liste der
jugendgefährdenden Schriften? S. 115 — Welchen Verlauf nimmt das Prü-
fungsverfahren? S. 115 — Wann tritt nach der Entscheidung der BPrSt.
die vertriebsbeschränkende Wirkung ein? S. 115 — Welche Strafvorschrif-
ten kennt das Gesetz für jene, die gegen das Gesetz verstoßen? S. 116 —
Welche Bedeutung kommt dem Gesetz im Aufgabenbereich des Lehrers
zu? S.116
Jugendpflege und Jugendfürsorge 116
Welches Gesetz bildet die Grundlage der heutigen Jugendpflege und Ju-
gendfürsorge? S. 116 — Wann setzt die öffentliche Jugendhilfe ein? S. 116
— Wem fällt die Durchführung der öffentlichen Jugendhilfe als Aufgabe
von Amts wegen zu? S. 117 — Was ist unter dem Subsidiaritatsprinzip in
der Jugendarbeit zu verstehen? S. 117 — Welche Aufgaben sind dem
Jugendamt gestellt? S. 117 — Was bestimmt das Gesetz über die Er-
richtung eines Jugendamtes? S. 118 — Wie ist in Bayern die Zusammen-
setzung der Jugendämter geregelt? S. 118 — Wann kommt Schutzaufsicht
in Frage? S. 118 — Was bestimmt das Gesetz über Fürsorgeerziehung?
S. 118 — Wie können Schulbehörden und Jugendämter zusammenarbeiten?
S. 119
Der Jugendlidie vor Gericht 119
Seit wann kennen wir in Deutschland ein Jugendgerichtsgesetz? S. 119 —
Welcher Leitgedanke steht im Vordergrund bei der Beurteilung und Be-
handlung der straffällig gewordenen Jugendlichen? S. 119 — In welchem
Alter wird ein Jugendlicher in Deutschland strafmündig? S. 120 — Für
welche Jugendlichen findet das Jugendgerichtsgesetz Anwendung? S. 120
— Welche Maßnahmen kennt das Jugendgerichtsgesetz bei straffälligen
Jugendlichen? S. 120 — Kennt das Jugendgericht auch Strafen für Jugend-
liche? S. 121 — Kann eine schon ausgesprochene Jugendstrafe (Gefäng-
nisstrafe) ausgesetzt werden? S. 121 — Wie wird bei der Aussetzung der
Verhängung der Jugendstrafe verfahren? S. 121 — Welche Aufgaben sind
dem Jugendschöffengericht gestellt? S. 122 — Wie hat sich die Schule bei
Sittlichkeitsvergehen an und unter Kindern und Jugendlichen zu ver-
halten? S. 122 — Welche Beziehungen bestehen zwischen den Altersstufen
der Menschen und dem Recht? S. 123
Abkürzungsverzeichnis 125
Sachregister 127
12
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