Der gesetzliche Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni: §5 Absatz 1c Bundesurlaubsgesetz
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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Richter, Alarich (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [1968]
Schlagworte:
Beschreibung:XXII, 162 S.

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