Tractatus Juridicus De Jure Canum. Oder: Hunds-Recht: Worinnen Ausführlich gehandelt wird, was so wohl wegen der Hunde, die zur Lust, als auch die zum Jagen gebraucht werden, ingleichen von Gewohnheiten der Handwercker wegen Tödtung der Hunde, Rechtens und Herkommens seye; und wie in vorkommenden Fällen, so wohl nach gemeinen Rechten, als anderer Rechts-Gelehrten soliden Gründen und Responsis der berühmtesten Universitäten, gesprochen werden solle. Denen jenigen So bey Gerichtern dienen, und der lateinischen Sprach nicht allerdings kundig, ingleichen jederman, der wegen der Hunde Anfechtung bekommt, zum Besten in Teutsch heraus gegeben. Deme statt eines Anhangs beygefügt Das Recht der Tauben und Hüner
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Klüver, Heinrich 1686- (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Franckfurth und Leipzig ; Regenspurg Verlegts Johann Martin Hagen, Buchhandler 1719.
Schlagworte:
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Beschreibung:Kopftitel: Juristische Ergötzlichkeiten ...
Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Franckfurth und Leipzig, Verlegts Johann Martin Hagen, Buchhandler in Regenspurg, 1719.
Verfasser ermittelt. - Irrtümlich auch Martin Pegie (1523-1592) zugeschrieben. Zur Fehlzuschreibung siehe die willkürlich unter dem Namen Martinus Pegius publizierte Ausgabe von 1725 (VD18 14532735)
Bibliographischer Nachweis: Lindner, K. Jagdliteratur 11.1155.04. - Knorring, E.v. Jagdliteratur (2006) 678
Beschreibung:1 ungezähltes Blatt, 2 ungezählte Seiten, 48 Seiten, 4 ungezählte Seiten 4°

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

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