Churfürstliche Mäyntzische Hoffgerichts Ordnung: Nach dem jüngsten Reichs Abschied de Anno 1654. und darin dem Käyserlichen Cammergericht zu Speyer vorgeschriebener norma in vielen Puncten verbessert ; Allen und jeden, so wohl Hoffrichtern, Beysitzern und Hoffgerichts Bedienten, als auch deß Ertzstiffts Mäyntz Underthanen und Angehörigen, wie wenigers nicht Frembden und Außländischen, die an solchem Hoffgericht zu Handlen haben, zu verhaltung und nachricht Publiciret
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Mäyntz Heyll 1659
Online-Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 J.germ. 41#Beibd.1
Beschreibung:[1] Bl., 28 S.

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