Hoffgerichts-Ordnung des Ertzstiffts Meyntz: allen und jeden, so an Gerichten zuhandeln haben, vast dienstlich, fürderlich und behülfflich ; etzt newlich geordent und auffgericht
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:Undetermined
Veröffentlicht: Meyntz Schöffer 1543
Online-Zugang:kostenfrei
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Beschreibung:XX Bl.

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