Copia Chur-Mäintz An Chur-Pfaltz Abgelassenen Schreibens, die gewaltsahme occupir: und besetzung der Gemeinschafftlichen Statt Ladenburg betreffendt: Mit Chur-Pfältzischer seiten in margine gesetzten Notatis, Darinnen angewiesen wird, daß Chur-Mäintz weder Fug noch uhrsach gehabt, durch offene befehdung die gemeine ruhe zu verstören, und Chur-Pfaltz mit gewaffneter Hand zu überfallen
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [S.l.] 1665
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Beschreibung:12, 8 S.

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