Ludwig XIV. Frankreich, K. Copey Deß jenigen Schreibens, Welches Seine Königl. Majestät in Franckreich An Die zu Franckfurt versamlete Herren der Ordinari Reichs-Deputation abgehen lassen: Betreffend die dem König in Schweden schuldige Leistung der garentie wegen seiner im Reich habender Länder, zu Erhaltung deß allgemeinen Friedens im Römischen Reich. Auß dem Frantzösischen in das Teutsche übersetzet.
Chicago Style (17th ed.) CitationLudwig XIV. Frankreich, König. Copey Deß Jenigen Schreibens, Welches Seine Königl. Majestät in Franckreich An Die Zu Franckfurt Versamlete Herren Der Ordinari Reichs-Deputation Abgehen Lassen: Betreffend Die Dem König in Schweden Schuldige Leistung Der Garentie Wegen Seiner Im Reich Habender Länder, Zu Erhaltung Deß Allgemeinen Friedens Im Römischen Reich. Auß Dem Frantzösischen in Das Teutsche übersetzet. [Erscheinungsort nicht ermittelbar].
MLA (9th ed.) CitationLudwig XIV. Frankreich, König. Copey Deß Jenigen Schreibens, Welches Seine Königl. Majestät in Franckreich An Die Zu Franckfurt Versamlete Herren Der Ordinari Reichs-Deputation Abgehen Lassen: Betreffend Die Dem König in Schweden Schuldige Leistung Der Garentie Wegen Seiner Im Reich Habender Länder, Zu Erhaltung Deß Allgemeinen Friedens Im Römischen Reich. Auß Dem Frantzösischen in Das Teutsche übersetzet.