Die Gesetzesfalle:

"Die Gesetzesfalle" war das dritte Fernsehspiel aus einer Reihe von TV-Produktionen, die man mit "Frauengestalten von der Kaiserzeit bis in die Gegenwart" überschrieben hatte. Im Mittelpunkt dieser Sendung stand die 68jährige Jüdin Auguste Löwenthal, die schon seit Jahrzehnten in...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Bonhoff, Ursula (RegisseurIn), Dessau, Anne (DrehbuchautorIn), Münzhardt, Harri (Kameramann/frau), Pelikowsky, Erika (SchauspielerIn), Kreißler, Micaela (SchauspielerIn), Kokisch, Uwe (SchauspielerIn)
Format: Video VHS
Sprache:Undetermined
Zusammenfassung:"Die Gesetzesfalle" war das dritte Fernsehspiel aus einer Reihe von TV-Produktionen, die man mit "Frauengestalten von der Kaiserzeit bis in die Gegenwart" überschrieben hatte. Im Mittelpunkt dieser Sendung stand die 68jährige Jüdin Auguste Löwenthal, die schon seit Jahrzehnten in einem Berliner Mietshaus heimisch ist. Ihre Mitbewohner wissen ihre Hilfsbereitschaft zu schätzen; sie unterstützt die Kinder beim Erledigen der Schularbeiten, sie dreht der Nachbarin die Locken und anderes mehr. "Oma Justchen", wie sie genannt wird, ist freundlich und stellt an das Leben keine hohen eigenen Ansprüche. Frau Löwenthal ist aber Jüdin - ein "Umstand", der sie schon ihre Stellung in den Zeiten des "III. Reiches" der Faschisten die Arbeitsstelle gekostet hatte. Früher war sie als Platzanweiserin in einem Varieté tätig, doch sie hatte diese Anstellung der arischen Frau eines Juden überlassen, da dieser seit der so genannten "Reichskristallnacht" im November 1938 nicht mehr arbeiten durfte. Am 10. Juni 1939 wurde ihr gekündigt, und zur gleichen Zeit wurde sie vom Hausverwalter wegen "gewerbsmäßiger Unzucht" angezeigt. Auguste beteuert ihre Unschuld, mit Verweis auf ihr Alter. Doch all das nützt ihr nichts, sie gilt als überführt, die Gesetze gegen Rassenschande verletzt zu haben, und letztlich wirft man ihr vor, dass eine jüdische Prostituierte sehr wohl eine Gesetzesfalle für arische Männer sei. So steht Frau Löwenthal vor der Wahl, in die "Schutzhaft" eines Konzentrationslagers einzutreten, falls sie weiterhin leugnet, oder eine "milde Strafe" im Arbeitshaus Rummelsburg zu verbüßen, wenn sie freimütig ihr "Vergehen" eingesteht. So tritt die Jüdin dann - nachdem sie sich zum "Geständnis" entschlossen hatte - in besagtes Arbeitshaus ein; kurze Zeit später aber gibt es eine "Regelung" der Naziadministration, die festlegt, dass alle Juden ins KZ einzuweisen sind ... [www.fernsehenderddr.de]
Beschreibung:[VHS]

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

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