Rechtskraft und andere Bindungswirkungen im Rahmen personeller Einzelmaßnahmen: Einfluss der Entscheidung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf die Entscheidung im Individualprozess zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Olivia Czerny befasst sich mit Fragen der materiellen Rechtskraft. Im Mittelpunkt der Arbeit steht das Zustimmungsersetzungsverfahren, welches der Arbeitgeber einleitet, wenn der Betriebsrat einer personellen Einzelmaßnahme nach § 99 BetrVG oder der außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitg...
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Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Berlin
Duncker & Humblot
2014
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Ausgabe: | 1st ed |
Schriftenreihe: | Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht
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Schlagworte: | |
Online-Zugang: | URL des Erstveröffentlichers |
Zusammenfassung: | Olivia Czerny befasst sich mit Fragen der materiellen Rechtskraft. Im Mittelpunkt der Arbeit steht das Zustimmungsersetzungsverfahren, welches der Arbeitgeber einleitet, wenn der Betriebsrat einer personellen Einzelmaßnahme nach § 99 BetrVG oder der außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds (§ 103 BetrVG) nicht zustimmt. Kommt es daneben zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Urteilsverfahren zu einem Streit über die konkrete Maßnahme, ist danach zu fragen, wie sich die rechtskräftige Entscheidung des Beschlussverfahrens auf den Individualprozess auswirkt. Häufig wird dieselbe materiellrechtliche Frage im Mittelpunkt stehen, etwa ob die außerordentliche Kündigung des Betriebsratsmitglieds gerechtfertigt oder wirksam ist (vgl. § 103 Abs. 2 BetrVG). Die Autorin kommt bei dieser gesetzlich nicht geregelten Thematik zu differenzierten Ergebnissen. Im Fall des § 103 BetrVG begründet sie ausführlich die auch von der Rechtsprechung vertretene Auffassung, dass die Entscheidung im Beschlussverfahren für den Kündigungsschutzstreit präjudizielle Wirkung entfaltet. Im Rahmen des § 99 BetrVG legt Czerny dar, dass eine präjudizielle Wirkung nicht in Betracht kommt. Allerdings wird dem Arbeitgeber mit der rechtskräftig zurückgewiesen Zustimmungsersetzungsentscheidung die Beschäftigung des Arbeitnehmers rechtlich unmöglich. Des Weiteren werden die Auswirkungen rechtskräftiger Entscheidungen nach § 101 und § 104 BetrVG untersucht und der Frage nachgegangen, ob prozessuale Rechtsinstitute wie beispielsweise Streitverkündung zu einer Verfahrensharmonisierung beitragen können |
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