Präventivmaßnahmen in der Pfalz-Neuburgischen Pestordnung von 1713: die Obrigkeit eines jeden Ortes ist verpflichtet, allen Schaden von den Untertanen abzuwenden
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Schwaiger, Dieter 1950- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2020
Schlagworte:
Beschreibung:Illustrationen
ISSN:0302-5934

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