Schaefer, M. (2013). Gehen Vergütungsansprüche im Sinne von § 63a UrhG bei einer Gesamtrechtsübertragung unternehmensbezogener Leistungsschutzrechte gemäß §§ 85 Abs. 2 S. 1, 87 Abs. 2 S. 1 oder 94 Abs. 2 S. 1 UrhG mit über?
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Schaefer, Martin. Gehen Vergütungsansprüche Im Sinne Von § 63a UrhG Bei Einer Gesamtrechtsübertragung Unternehmensbezogener Leistungsschutzrechte Gemäß §§ 85 Abs. 2 S. 1, 87 Abs. 2 S. 1 Oder 94 Abs. 2 S. 1 UrhG Mit über? 2013.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Schaefer, Martin. Gehen Vergütungsansprüche Im Sinne Von § 63a UrhG Bei Einer Gesamtrechtsübertragung Unternehmensbezogener Leistungsschutzrechte Gemäß §§ 85 Abs. 2 S. 1, 87 Abs. 2 S. 1 Oder 94 Abs. 2 S. 1 UrhG Mit über? 2013.
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