Rengier, R. (2019). Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und anderen schweren Folgen (§ 315d Abs. 5 StGB) - ein Tatbestand mit beschränkter Reichweite.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Rengier, Rudolf. Kraftfahrzeugrennen Mit Todesfolge Und Anderen Schweren Folgen (§ 315d Abs. 5 StGB) - Ein Tatbestand Mit Beschränkter Reichweite. 2019.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Rengier, Rudolf. Kraftfahrzeugrennen Mit Todesfolge Und Anderen Schweren Folgen (§ 315d Abs. 5 StGB) - Ein Tatbestand Mit Beschränkter Reichweite. 2019.
Achtung: Diese Zitate sind unter Umständen nicht zu 100% korrekt.