Von Gottes Gnaden Wir Franz Ludwig, Bischof zu Bamberg und Wirzburg, des heil. Römischen Reichs Fürst, auch Herzog zu Franken [et]c. [et]c.: Wir haben nicht ohne Misfallen bisher mehrmalen vernehmen müssen, wie eine nicht geringe Anzahl, sonderbar der gemeinen Leute, in hiesiger Stadt sowohl als auf dem Lande noch immer fortfahre, an den aufgehobenen Feyertagen sich von aller Arbeit zu enthalten, und diese Tage meistentheils zu allerley Schwelgerey und Ausschweifungen als Folgen des Müßiggangs, wodurch dem Staate sowohl als sittlichen Wesen nicht wenig geschadet wird, zu misbrauchen, und daher, um diesem gemeinschädlichen Uebel, so viel möglich, zu steuern, Uns gnädigst bewogen gefunden, eine geschärfte Verordnung deshalben unmittelbar aus Unserm Fürstlichen Kabinete an sämtliche Aemter und andere Polizeystellen im Lande unterm 4ten Februar d. J. ergehen zu lassen
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[Bamberg?]
[Verlag nicht ermittelbar]
[1785?]
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