Honestiores/Humiliores. Während in der frühen Prinzipatszeit das röm. Strafrecht vor allem zw. Bürgern und Nichtbürgern unterschied und somit ein personenrechtliches Kriterium für die Festlegung des Strafmaßes entscheidend war, bestimmte seit Ende des 2. Jh. n. Chr. der soziale Rang die Behandlung des einzelnen vor Gericht.:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Krause, Jens-Uwe 1957- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1998
Schlagworte:

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