Cautio. (von cavere). Ein bedingtes Leistungsversprechen in Form einer stipulatio zur Sicherung eines Rechtes. Wird dieses Versprechen mit einem Pfand (pignus) oder einer Bürgschaft verbunden, spricht man auch von einer satisdatio. Cautiones waren für die röm. Rechtspraxis ein probates Mittel, künftige Probleme vorausschauend zu regeln:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Willvonseder, Reinhard (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1997
Schlagworte:

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