Repräsentation: A. I. Def. - II. Benachbarte Begriffe. - III. Disziplinen und Bereiche: 1. Theologie. - 2. Recht und Staatstheorie. - 3. Staat und Gesellschaft. - 4. Erkenntnistheorie, Kongnitionspsychologie und Pädagogik. - 5. Psychoanalyse. - 6. Wissensrepräsentation. - 7. Semiotik. - 8. Rhetorik. - 9. Kunst und Ästhetik. - B. Historische Anwendungsbeispiele: I. Antike. - II. Mittelalter. - III. Renaissance. - IV. Barock. - V. 18. und 19. Jh. - VI. 20. Jh. "Repräsentation" bezeichnet im weitesten Sinne jede Art der Vergegenwärtigung einer Sache oder eines Sachverhaltes durch etwas anderes oder durch einen Teil ihrer selbst. Das römische Recht schafft das erste repräsentativ zu nennende Rechtssystem, in dem das Strafrecht zentralisiert, das juristische Urteil als Wahrheit anerkannt und erstmals das Prinzip, Gleiches mit Gleichem zu vergelten, durch die übertragene Vergeltung einer Straftat ersetzt wird:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Goeller, Daniela (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2005

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