Praefectus iure dicundo. Praefecti iure dicundo hießen Beauftragte der stadtrömischen Gerichtsmagistrate, die in der Zeit der römischen Republik in Italien für römische Bürger Recht sprachen, welche fernab von Rom und in einer politischen nicht oder nur rudimentär organisierten Gemeinde lebten:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Eder, Walter 1941-2009 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2001
Schlagworte:

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