Graf / Grafio, § 1: Sprachliches - a. Quellen - b. Herleitung - § 2: Historsches - a. Merowingerzeitliche Grundlagen - b. Karolingerzeit; In der Übergangszeit in der 2. H. des 5. Jhs. begegnet der in der Spätantike noch unbedeutende comes civitatis, den die Ostgoten und v.a. die Westgoten, freilich in entschiedener Neuformung, bereits adaptiert hatten, vereinzelt auch in weiteren Gebieten romanischer Prägung, und zwar gewissermaßen als letzter Träger römischer Verwaltung:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Hauptverfasser: Meineke, Eckhard 1953- (VerfasserIn), Tiefenbach, Heinrich 1944-2021 (VerfasserIn), Bauer, Thomas 1961- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1998

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