Zurechnung, bezeichnet im handlungstheoretischen Sinne die Zuschreibung der Urheberschaft einer Handlung; der Begriff wurde unter Rückgriff auf Aristoteles in der Naturrechtslehre, Moralphilosophie und Strafrechtslehre eingeführt:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Hauptverfasser: Maurer, Ernstpeter 1957- (VerfasserIn), Huxel, Kirsten 1966- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2005

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand!