Provinzialkonzil, bezeichnet ein Konzil für alle Teilkirchen einer Kirchenprovinz; im 3. Jh. bereits weithin in Übung; eine erste universalkirchliche Regelung für die Provinzialkonzile legt das Konzil von Nicaea (325) fest:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Hauptverfasser: Pree, Helmuth 1950- (VerfasserIn), Henkel, Willi 1930- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2003

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