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Manthe, U. (2001). Sui heredes (Hauserben) sind im römischen Recht diejenigen gewaltunterworfenen Abkömmlinge des Erblassers, die mit dessen Tod unmittelbar gewaltfrei werden.

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Manthe, Ulrich. Sui Heredes (Hauserben) Sind Im Römischen Recht Diejenigen Gewaltunterworfenen Abkömmlinge Des Erblassers, Die Mit Dessen Tod Unmittelbar Gewaltfrei Werden. 2001.

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Manthe, Ulrich. Sui Heredes (Hauserben) Sind Im Römischen Recht Diejenigen Gewaltunterworfenen Abkömmlinge Des Erblassers, Die Mit Dessen Tod Unmittelbar Gewaltfrei Werden. 2001.

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