Manthe, U. (2001). Sui heredes (Hauserben) sind im römischen Recht diejenigen gewaltunterworfenen Abkömmlinge des Erblassers, die mit dessen Tod unmittelbar gewaltfrei werden.
Chicago Style (17th ed.) CitationManthe, Ulrich. Sui Heredes (Hauserben) Sind Im Römischen Recht Diejenigen Gewaltunterworfenen Abkömmlinge Des Erblassers, Die Mit Dessen Tod Unmittelbar Gewaltfrei Werden. 2001.
MLA (9th ed.) CitationManthe, Ulrich. Sui Heredes (Hauserben) Sind Im Römischen Recht Diejenigen Gewaltunterworfenen Abkömmlinge Des Erblassers, Die Mit Dessen Tod Unmittelbar Gewaltfrei Werden. 2001.
Warning: These citations may not always be 100% accurate.