Secretarium. Ein "abgetrennter Raum", der nicht allgemein zugängliche Gerichtsraum im römischen Amtsgebäude, schon vor 303 v. Chr. in diesem Sinne erwähnt:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Ebner, Constanze ca. 20./21. Jh (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2001
Schlagworte:

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand!