Testimonium falsum. Nach XII-Tafelrecht wird das falsche Zeugnis eines Bürgers, der als Zeuge bei einem negotium civile zugezogen wurde, mittels einer Privatklage geahndet und mit einer Capitalstrafe belegt:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Taubenschlag, Rafał 1881-1958 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1934
Schlagworte:

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