Ziebarth, E. (1940). Receptum nautarum. Im griechischen Recht ist zur Ptolemaierzeit keine Bestimmung über die Haftpflicht der Schiffer nachweisbar.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Ziebarth, Erich. Receptum Nautarum. Im Griechischen Recht Ist Zur Ptolemaierzeit Keine Bestimmung über Die Haftpflicht Der Schiffer Nachweisbar. 1940.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Ziebarth, Erich. Receptum Nautarum. Im Griechischen Recht Ist Zur Ptolemaierzeit Keine Bestimmung über Die Haftpflicht Der Schiffer Nachweisbar. 1940.
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