Thalheim, T. F. A. (1919). Kateggyan, bedeutet sich entweder von jemand Bürgschaft für sein Erscheinen (meist vor Gericht) stellen lassen, oder (allgemeiner) in Beschlag nehmen.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Thalheim, Theodor Franz Arthur. Kateggyan, Bedeutet Sich Entweder Von Jemand Bürgschaft Für Sein Erscheinen (meist Vor Gericht) Stellen Lassen, Oder (allgemeiner) in Beschlag Nehmen. 1919.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Thalheim, Theodor Franz Arthur. Kateggyan, Bedeutet Sich Entweder Von Jemand Bürgschaft Für Sein Erscheinen (meist Vor Gericht) Stellen Lassen, Oder (allgemeiner) in Beschlag Nehmen. 1919.
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