Missio in possessionem (4): Die M. wurde der Frau gewährt, die einen Anspruch auf Rückstellung der Dos hatte, führte zum Besitz und ermächtigte sie zur Fruchtziehung, doch mußte sie sich die gezogenen Früchte zunächst auf die Zinsen der Dotalforderung, dann auf diese selbst anrechnen lassen:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Weiss, Egon 1880-1953 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1932
Schlagworte:

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