Nothoi: dieser Begriff (Bastard) umfaßt alle, die nicht aus einer legitimen Ehe stammen, d. h. 1. uneheliche Kinder, 2. sobald der Staat bestimmte Forderungen an die Abstammung seiner Vollbürger stellte, alle die diesen Forderungen nicht genügten, 3. aus einem Ehebruch stammende Kinder; Übersicht: Terminologisches; Heroenzeit; Außerattische ältere Rechte; Athen; Späteres Recht in außerattischen Staaten; Literatur:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Latte, Kurt 1891-1964 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1936
Schlagworte:

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