Plagium: das Wort P. kann als strafrechtlicher Terminus für Menschenraub und Freiheitsberaubung gebraucht werden; genauer umschreibt Mommsen den Tatbestand mit "Anmaßung des Herrenrechts" über eine Person; diese ist denkbar in der Form der widerrechtlichen Behandlung eines Freien als Sklaven oder auch der widerrechtlichen Anmaßung des Eigentums an einem Sklaven, der im Eigentum eines Dritten steht:
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Brecht, Christoph Heinrich 1911-1965 (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 1950
Schlagworte:

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