APA (7th ed.) Citation

Schulthess, O. (1941). Phyge: Der bürgerlichen Ehren und Rechte konnte ein Bürger zu Teil oder in vollem Umfang, vorübergehend oder dauernd verlustig erklärt werden durch Ächtung oder Verbannung oder Atimie.

Chicago Style (17th ed.) Citation

Schulthess, Otto. Phyge: Der Bürgerlichen Ehren Und Rechte Konnte Ein Bürger Zu Teil Oder in Vollem Umfang, Vorübergehend Oder Dauernd Verlustig Erklärt Werden Durch Ächtung Oder Verbannung Oder Atimie. 1941.

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Schulthess, Otto. Phyge: Der Bürgerlichen Ehren Und Rechte Konnte Ein Bürger Zu Teil Oder in Vollem Umfang, Vorübergehend Oder Dauernd Verlustig Erklärt Werden Durch Ächtung Oder Verbannung Oder Atimie. 1941.

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