Schulthess, O. (1941). Phyge: Der bürgerlichen Ehren und Rechte konnte ein Bürger zu Teil oder in vollem Umfang, vorübergehend oder dauernd verlustig erklärt werden durch Ächtung oder Verbannung oder Atimie.
Chicago Style (17th ed.) CitationSchulthess, Otto. Phyge: Der Bürgerlichen Ehren Und Rechte Konnte Ein Bürger Zu Teil Oder in Vollem Umfang, Vorübergehend Oder Dauernd Verlustig Erklärt Werden Durch Ächtung Oder Verbannung Oder Atimie. 1941.
MLA (9th ed.) CitationSchulthess, Otto. Phyge: Der Bürgerlichen Ehren Und Rechte Konnte Ein Bürger Zu Teil Oder in Vollem Umfang, Vorübergehend Oder Dauernd Verlustig Erklärt Werden Durch Ächtung Oder Verbannung Oder Atimie. 1941.
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