Schulthess, O. (1941). Phyge: Der bürgerlichen Ehren und Rechte konnte ein Bürger zu Teil oder in vollem Umfang, vorübergehend oder dauernd verlustig erklärt werden durch Ächtung oder Verbannung oder Atimie.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Schulthess, Otto. Phyge: Der Bürgerlichen Ehren Und Rechte Konnte Ein Bürger Zu Teil Oder in Vollem Umfang, Vorübergehend Oder Dauernd Verlustig Erklärt Werden Durch Ächtung Oder Verbannung Oder Atimie. 1941.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Schulthess, Otto. Phyge: Der Bürgerlichen Ehren Und Rechte Konnte Ein Bürger Zu Teil Oder in Vollem Umfang, Vorübergehend Oder Dauernd Verlustig Erklärt Werden Durch Ächtung Oder Verbannung Oder Atimie. 1941.
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