Gesetzesmaterialien und Wille des Gesetzgebers: Fallgruppen verbindlicher Willensäußerungen

Long description: Welche Aussage das Recht für einen bestimmten Lebenssachverhalt trifft, hängt bedeutend davon ab, wie der Rechtsanwender das Gesetz auslegt und anwendet. Die Frage, wie die Gesetzesmaterialien als Willensäußerungen des Gesetzgebers dabei zu berücksichtigen sind, ist seit fast zweih...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Frieling, Tino 1985- (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Tübingen Mohr Siebeck [2017]
Schriftenreihe:Grundlagen der Rechtswissenschaft Band 34
Schlagworte:
Online-Zugang:FUBA1
UBM01
Volltext
Zusammenfassung:Long description: Welche Aussage das Recht für einen bestimmten Lebenssachverhalt trifft, hängt bedeutend davon ab, wie der Rechtsanwender das Gesetz auslegt und anwendet. Die Frage, wie die Gesetzesmaterialien als Willensäußerungen des Gesetzgebers dabei zu berücksichtigen sind, ist seit fast zweihundert Jahren umstritten. Sie gehört zu den ungeklärten Grundlagenfragen der Rechtswissenschaft. Dieser Umstand hat dazu geführt, dass in der praktischen Rechtsanwendung der Verweis auf Bundestagsdebatten, Ausschussberichte und Entwurfsbegründungen vielfach willkürlich erfolgt und aufgrund von unterschiedlichen methodischen Ansätzen auch nahezu willkürlich erfolgen »darf«. Im Bewusstsein, dass sich Grundlagenprobleme nicht lösen lassen, möchte Tino Frieling einen weiteren Beitrag zur »ewigen« Diskussion leisten und zu einem rationaleren Umgang mit dem Willen des Gesetzgebers und den Gesetzesmaterialien beitragen
Long description: The meaning of legislation depends on how the practitioner interprets and applies the law. Perhaps the greatest controversy over statutory interpretation concerns the use of legislative history as evidence of legislative intent. Tino Frieling suggests a more rational approach
Long description: Welche Aussage das Recht für einen bestimmten Lebenssachverhalt trifft, hängt bedeutend davon ab, wie der Rechtsanwender das Gesetz auslegt und anwendet. Ungeklärt ist, wie die Gesetzesmaterialien als Willensäußerungen des Gesetzgebers dabei zu berücksichtigen sind. Tino Frieling schlägt einen rationaleren Umgang mit den Gesetzesmaterialien vor
Beschreibung:Rechtswissenschaft 2017
Beschreibung:Online-Ressource (XXIV, 250 Seiten)
ISBN:9783161557071
DOI:10.1628/978-3-16-155707-1