Der "Auslandsbayer": Ein Bayer, der seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, verliert sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht zum Landtag. Diese Schwächung des "status activus" sollte vom Gesetzgeber korrigiert werden.
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Lindner, Josef Franz 1966- (VerfasserIn)
Format: Artikel
Sprache:German
Veröffentlicht: 2016
Schlagworte:
ISSN:0522-5337

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