Von GOttes Gnaden Wir Maximilian Joseph, In Ober- und Niedern-Bayrn, auch der Obern-Pfaltz Herzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, ... Entbiethen allen, und jeden Unseren Hoch- und Niederen Militair- und Civil-Bedienten, Officiers, und Beamten, auch Hochmarchs-Innhabern ... Unseren Gruß und Gnade zuvor, und geben zu vernehmen: welcherstalten Wir Uns zwar allerdings Gnädigst versehen hätten, es würden ... die ...General-Verordnungen von jedem Unserem Unerthanen schuldigist ... beobachtet werden, als in solchen so ausdruckentlich, als gemesen gebotten ist, daß keiner ... in fremde Kriegs-Dienst zu tretten sich unterstehen ...: Geben in Unserer Churfürstl. Haupt- und Residenz-Stadt München den Siebenzehenden Monaths-Tag Jenner des Eintausend, Siebenhundert, Vier und Fünfzigisten Jahrs. Ex Commissione Serenissmi Domini Dni. Ducis Electoris speciali. Johann Leonhard Balthasar Haamm, Churfürstl. Rath, und Hof-Kriegs-Raths-Secretarius.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Von GOttes Gnaden Wir Maximilian Joseph, In Ober- Und Niedern-Bayrn, Auch Der Obern-Pfaltz Herzog, Pfaltz-Graf Bey Rhein, ... Entbiethen Allen, Und Jeden Unseren Hoch- Und Niederen Militair- Und Civil-Bedienten, Officiers, Und Beamten, Auch Hochmarchs-Innhabern ... Unseren Gruß Und Gnade Zuvor, Und Geben Zu Vernehmen: Welcherstalten Wir Uns Zwar Allerdings Gnädigst Versehen Hätten, Es Würden ... Die ...General-Verordnungen Von Jedem Unserem Unerthanen Schuldigist ... Beobachtet Werden, Als in Solchen so Ausdruckentlich, Als Gemesen Gebotten Ist, Daß Keiner ... in Fremde Kriegs-Dienst Zu Tretten Sich Unterstehen ...: Geben in Unserer Churfürstl. Haupt- Und Residenz-Stadt München Den Siebenzehenden Monaths-Tag Jenner Des Eintausend, Siebenhundert, Vier Und Fünfzigisten Jahrs. Ex Commissione Serenissmi Domini Dni. Ducis Electoris Speciali. Johann Leonhard Balthasar Haamm, Churfürstl. Rath, Und Hof-Kriegs-Raths-Secretarius.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Von GOttes Gnaden Wir Maximilian Joseph, In Ober- Und Niedern-Bayrn, Auch Der Obern-Pfaltz Herzog, Pfaltz-Graf Bey Rhein, ... Entbiethen Allen, Und Jeden Unseren Hoch- Und Niederen Militair- Und Civil-Bedienten, Officiers, Und Beamten, Auch Hochmarchs-Innhabern ... Unseren Gruß Und Gnade Zuvor, Und Geben Zu Vernehmen: Welcherstalten Wir Uns Zwar Allerdings Gnädigst Versehen Hätten, Es Würden ... Die ...General-Verordnungen Von Jedem Unserem Unerthanen Schuldigist ... Beobachtet Werden, Als in Solchen so Ausdruckentlich, Als Gemesen Gebotten Ist, Daß Keiner ... in Fremde Kriegs-Dienst Zu Tretten Sich Unterstehen ...: Geben in Unserer Churfürstl. Haupt- Und Residenz-Stadt München Den Siebenzehenden Monaths-Tag Jenner Des Eintausend, Siebenhundert, Vier Und Fünfzigisten Jahrs. Ex Commissione Serenissmi Domini Dni. Ducis Electoris Speciali. Johann Leonhard Balthasar Haamm, Churfürstl. Rath, Und Hof-Kriegs-Raths-Secretarius.