EInem E. E. Rath dieser Stadt unsern Großgünstigen gepietenden Herren, ist glaubhafft fürkommen, daß nicht allein viel Juden, so bißhero zu hiesiger Stadt gehandelt, eine geraume Zeit nicht selbsten persönlich anhero kommen, jhre Güter und Handelswahren, entweder durch Furhleut, oder die gewöhnliche ordinari, oder auch aigne hier zu bestellte Botten, jhren Correspondenten allhier zubringen, und unter derselben Namen, als wann es keine Juden güter weren, allhier verhandlen, dargegen allerley Wahren hinwiderumb allhier einkauffen, und heimlicher weiß hinauß schlaichen lassen, sondern auch theils, zwar in person, doch ohne wissen und bewilligung ... übernachtet und beherberget worden ...: Decretum in Senatu 15 Decembr. Anno 1637
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Schlagworte:
Online-Zugang:kostenfrei
Ausfuehrliche Beschreibung
Beschreibung:Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1637, 15. Dezember
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Ausstellungsdatum
Verordnung; Vorgehen gegen Schmuggel, insbesondere von jüdischen Händlern
Beschreibung:1 Bl. Satzspiegel 18,5 x 26 cm

Es ist kein Print-Exemplar vorhanden.

Fernleihe Bestellen Achtung: Nicht im THWS-Bestand! Volltext öffnen