Entwürfe zu Festsetzungen über Lebensmittel: Heft 6: Kaffeeersatzstoffe
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Corporate Author: Deutsches Reich Gesundheitsamt (Author)
Format: Electronic eBook
Language:German
Published: Berlin, Heidelberg Springer Berlin Heidelberg 1915
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Online Access:FLA01
UBY01
Volltext
Item Description:Durch das Reichsgesetz vom 14. Mai 1879, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, ist der Verkauf von gesundheitsschädlichen, verdorbenen, nachgemachten oder verfälschten Nahrungs- und Genußmitteln unter Strafe gestellt. Die endgültige Entscheidung darüber, unter welchen Umständen ein Nahrungsmittel als gesundheitsschädlich, verdorben, nachgemacht oder verfälscht anzusehen sein wird, steht den Gerichten zu, die sich hierbei in der Regel auf das Gutachten von Sachverständigen stützen müssen.
Um den Mißständen, die sich aus der widersprechenden Beurteilung von Lebensmitteln durch verschiedene Sachverständige ergeben, zu begegnen, sind in den Jahren 1894 bis 1902 auf Anregung und unter Mitwirkung des Kaiserlichen Gesundheitsamts von einer Kommission erfahrener Vertreter der Nahrungsmittelchemie die » Vereinbarungen zur einheitlichen Untersuchung und Beurteilung von Nahrungs- und Genußmitteln sowie Gebrauchsgegenständen für das Deutsche Reich«*) ausgearbeitet worden, die kurze Beschreibungen der einzelnen Nahrungsmittel und der zweckmäßigsten Untersuchungsverfahren sowie Anhaltspunkte für die Beurteilung enthalten.
Diese "Vereinbarungen" und die inzwischen auf den Jabresversammlungen der "Freien Vereinigung Deutscher Nahrungsmittelchemiker" angenommenen Abänderungsvorschläge zu einzelnen Abschnitten der "Vereinbarungen" bilden in den meisten Fällen, besonders für die aus den Kreisen der amtlichen Nahrungsmittelchemiker entnommenen gerichtlichen Sachverständigen, die Grundlage für die Beurteilung. Da die» Vereinbarungen« indessen keinen amtlichen Charakter tragen, so sind die Gerichte an die darauf gegründeten Gutachten ebensowenig gebunden wie an diejenigen frei urteilender anderer wissenschaftlicher oder gewerblicher Sachverständiger. Von der Ansicht ausgehend, daß in den »Vereinbarungen« den Interessen der Nahrungsmittelgewerbe und den Handelsgebrauchen nicht genügend Rechnung getragen sei, hat vor einigen Jahren der *) Verlag von Julius Springer, Berlin, 1897-1902
Physical Description:1 Online-Ressource
ISBN:9783642942396
9783642938399
DOI:10.1007/978-3-642-94239-6

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